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Vorsteuerabzugsberechtigt bei Unternehmen

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Vorsteuerabzugsberechtigt - Was bedeutet dies?

Zum Vorsteuerabzug sind Unternehmer berechtigt, die nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen und ihre Einnahmen und Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigen. Sie machen die entrichtete Vorsteuer in der Form geltend, dass sie sie von der vereinnahmten Umsatzsteuer direkt abziehen. Das bedeutet Vorsteuerabzug. Wenn also ein Unternehmer eine Rechnung über 1.000 Euro stellt und hier die Mehrwertsteuer aufschlägt, beispielsweise 19 Prozent, vereinnahmt er 190 Euro an Mehrwertsteuer. Bezahlt er gleichzeitig eine Rechnung von 100 Euro mit einer enthaltenen Mehrwertsteuer von 19 Prozent (15,97 Euro), so zieht er diese 15,97 Euro von den zu entrichtenden 190 Euro Mehrwertsteuer seiner Einnahme ab und zahlt an das Finanzamt 174,03 Euro Mehrwertsteuer. (Die enthaltene Mehrwertsteuer errechnet sich Betrag x 19 geteilt durch 119.)

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Verschiedene Umsatzsteuersätze

Da verschiedene Umsatzsteuersätze existieren - in Deutschland 7 und 19 Prozent - wird der Vorsteuerabzug immer summarisch und nicht prozentual geltend gemacht. Sollte der Unternehmer an verschiedenen Stellen 7 Prozent Umsatzsteuer gezahlt, aber grundsätzlich 19 Prozent vereinnahmt haben, so werden die gezahlten 7 Prozent und auch 19 Prozent in Summe berechnet und insgesamt von der vereinnahmten Mehrwertsteuer (MwSt) abgezogen. Beim innergemeinschaftlichen Verbringen zwischen Staaten der Europäischen Union entfällt die Umsatzsteuer, um eine Verrechnung zwischen unterschiedlichen Steuersätzen und die Abfuhr an die jeweiligen Finanzämter zu vermeiden.

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