Werbungskosten bei der Einkommensteuer
Werbungskosten sind bei
der jährlichen Einkommensteuererklärung den jeweiligen Einnahmen zuzuordnen. Die
Werbungskosten mindern die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart und somit auch die anfallenden Steuern.
Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Einkunftsarten können nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder Erwerb von sonstigen Einkünften sein.
Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) 920 €.
Für sonstige Einnahmen
steht ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 € zu Verfügung. Die Pauschbeträge sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen
Werbungskosten unterhalb
dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.