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Werbungskosten & Wohnung

Steuer-Ratgeber W Werbungskosten & Wohnung

Werbungskosten & Wohnung – Der Zusammenhang

Werbungskosten im Bereich der Wohnung sind nur Ausgaben, die in einem hinreichenden Zusammenhang zu einer Wohnung oder einzelnen Räumlichkeit bestehen. Hierzu gehört vor allem die Instandsetzung und Instandhaltung der Mietsache. Sie werden nur hinsichtlich der erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Ein derartiger Zusammenhang ist nur gegeben, soweit auch Mieteinnahmen erzielt werden. Kritisch ist das, soweit die Mieten derart niedrig sind, dass damit eher Verluste als Überschüsse eingefahren werden. Dies gilt besonders, soweit es sich bei dem Mieter um einen nahen Angehörigen handelt. Dann müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt von Liebhaberei ausgeht und Ihre Ausgaben für die Wohnung nicht als Werbungskosten berücksichtigt.

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Einkünfteerzielungsabsicht bei fehlenden Einkünften aus Miete

Soweit keine Mieteinnahmen erzielt werden, muss seitens des Steuerpflichtigen eine hinreichende Absicht zur Erzielung von zukünftigen Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung bestehen. Dies wird von den Finanzämtern besonders dann hinterfragt, wenn eine Wohnung nicht über einen längere Zeitraum vermietet worden ist. Inwieweit das Finanzamt hier von Liebhaberei ausgehen darf, ist im jeweils konkreten Einzelfall unterschiedlich.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Thema Werbungskosten & Wohnung ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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