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Wirtschaftsgut

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Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgut ist ein einkommensteuerrechtlicher Begriff, der jedoch im Einkommensteuergesetz nicht definiert wird. Die Definition ergibt sich aus der Rechtsprechung. Das Pendant aus dem Handelsrecht ist der Vermögensgegenstand. Das Einkommensteuergesetz umschreibt zumindest das Wirtschaftsgut, das aus Barentnahmen, Waren, Erzeugnissen, Nutzungen und Leistungen bestehen kann.

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Kategorien

Wichtig für die jeweilige Behandlung der einzelnen Wirtschaftsgüter ist die Einteilung in verschiedene Kategorien: Ist das Wirtschaftsgut beweglich oder unbeweglich, materiell oder immateriell, abnutzbar oder nicht abnutzbar, wurde es entgeltlich oder unentgeltlich erworben und wird es länger als ein Jahr lang genutzt? Kurz umrissen sind bewegliche Wirtschaftsgüter Sachen und Tiere, unbewegliche Wirtschaftsgüter Grund, Boden und Gebäude. Materielle sind Wirtschaftsgüter, die man anfassen kann, immaterielle dagegen unkörperliche Wirtschaftsgüter, wie z. B. Software. Grundsätzlich sind alle Wirtschaftsgüter abnutzbar – außer Grund und Boden.

Betriebsvermögen

Abhängig von ihrer Nutzung gehören Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen. Bei einer ausschließlich betrieblichen Nutzung gehört das Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen, bei einer ausschließlich privaten Nutzung zum notwendigen Privatvermögen. Bei einer teilweisen betrieblichen und teilweisen privaten Nutzung kann das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen behandelt werden. Es gehört dann zum gewillkürten Betriebsvermögen.

Grund, Boden und Gebäude

Bei Grund, Boden und Gebäude wird noch einmal anders unterschieden. Hier wird eingeteilt nach Nutzung: nach eigenbetrieblicher oder fremdbetrieblicher Nutzung und Nutzung zu eigenen oder fremden Wohnzwecken. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gebäude in vier Teile je nach Nutzung zu zerlegen ist.

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