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Zusammenveranlagung

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Wahlrecht bei Ehegatten

Zusammen lebende Ehegatten können normalerweise wählen, ob sie bei der Abgabe ihrer Steuererklärung lieber getrennt oder zusammen veranlagt werden möchten. Mit einer gemeinsamen Veranlagung müssen beide Eheleute einverstanden sein. Ansonsten wird vom Finanzamt eine getrennte Veranlagung durchgeführt.



Ablauf der Zusammenveranlagung

Im Falle der gemeinsamen Veranlagung werden zunächst einmal die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten getrennt ermittelt. Diese werden in einem zweiten Schritt zusammengerechnet zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte - wobei alle Freibeträge und Pauschalen in der Regel verdoppelt werden. Auf das nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie haushaltsnahen Dienstleistungen übrig bleibende zu versteuernde Einkommen wird dann der günstige Splittingtarif angewendet.

Für wen eine Zusammenveranlagung interessant ist

Davon profitieren am meisten Eheleute, bei denen nur einer durch sein Einkommen den Lebensunterhalt bestreitet beziehungsweise große Unterschiede beim Einkommen bestehen. Denn das zu versteuernde Einkommen wird hälftig auf beide Eheleute aufgeteilt. Das klappt allerdings nur, soweit beide Ehegatten mit einer gemeinsamen Veranlagung einverstanden sind. Sie erhalten dann vom Fiskus zusammen einen Steuerbescheid.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Wer mit seinem Partner lediglich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ohne Trauschein zusammenlebt, ist von einer Zusammenveranlagung – und somit vom Splittingverfahren - ausgeschlossen.

Homosexuelle Paare

Auch homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammen leben, sind nach der derzeitigen Rechtslage von einer gemeinsamen Veranlagung – und somit vom Splittingverfahren - ausgeschlossen. Ob diese gesetzliche Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, wird sich zeigen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Zusammenveranlagung haben oder konkrete Rechenbeispiele wünschen, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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Diskussionen zu Thema Zusammenveranlagung

  1. Forum Veranlagung, Thema: Re: Kompliziert
    Hallo, in diesem Jahr würde ich die Zusammenveranlagung wählen, wenn Du bis zum 31.10.2010 keine Einkünfte hattest und Deine Frauganzjährig tätig war. Der Kinderfreibetrag wirkt sich immer nur ...
  2. Forum Veranlagung, Thema: Re: Lohnsteuer
    Da Ihr 2010 geheiratet habt könnt Ihr für 2010 die Zusammenveranlagung wählen. Diese ist meistens günstiger. Die Wahl bzw. Zuteilung einer Steuerklasse ist immer eine vorläufige Einstufung der ...
  3. Forum Veranlagung, Thema: Zusammenveranlagung günstiger?
    Hallo, nachdem meine Frau und ich nun verheiratet sind und dieses Jahr das erste Mal zusammen veranlagt werden sollen, lese ich immer, dass dies besser für uns ...

Gesetze zu Zusammenveranlagung

  1. Gesetz: Einkommensteuergesetz, Paragraph: Zusammenveranlagung von Ehegatten




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