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Zweitwohnung

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Zweitwohnung

Eine Zweitwohnung zeichnet sich dadurch aus, dass Sie im Gegensatz zu einer normalen Wohnung nicht das ganze Jahr über genutzt wird. Aber auch eine Zweitwohnung muss bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnsitz gemeldet haben. Es handelt sich hingegen um keine Ferienwohnung, die an Gäste vermietet wird. Während der Abwesenheit steht eine Zweitwohnung leer.

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Arten der Nutzung

Zweitwohnungen werden auf ganz unterschiedliche Weise genutzt. Das Spektrum reicht von dem abgelegenen Domizil meist in einer Urlaubsgegend bis zur Studentenbude, wie von Studenten vor allem während der Woche während des Aufenthaltes an einem auswärtigen Studienort benutzt wird. Zum Problem werden Zweitwohnungen unter Umständen dann, wenn sie längere Zeit leer stehen- wie in manchen Ferienorten. Das gilt besonders, wenn einzelne Orte fast nur aus Zweitwohnungen bestehen. Dann lässt sich eine intakte Infrastruktur nur schwer aufrechterhalten.

Steuerliche Bedeutung der Zweitwohnung

Die steuerliche Bedeutung einer Zweitwohnung besteht dann, soweit die jeweilige Gemeinde in ihrer Satzung eine Zweitwohnungssteuer erhoben hat. Das kommt beispielsweise in vielen Studentenstädten vor.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um die Zweitwohnungssteuer ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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