Der Gründungszuschuss – Hilfe für Existenzgründer
Existenzgründung für Bezieher von Arbeitslosengeld

Als Bezieher von Arbeitslosengeld können Sie finanzielle Unterstützung im Rahmen der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten.

Voraussetzung ist, dass noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen besteht. Zudem müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufnahme einer selbständigen Arbeit nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bei Bundesagentur für Arbeit zu stellen.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt. In der ersten Phase wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und einem Zuschuss in Höhe von € 300,00 zur sozialen Sicherung gewährt. Beides steht für neun Monate zu Verfügung. Darüber hinaus können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen für weitere sechs Monate € 300,00 monatlich zur sozialen Sicherung gewährt werden.

Wird der Gründungszuschuss vor Ablauf des Restanspruchs von 90 Tagen auf Arbeitslosengeld gestellt, vermindert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entsprechend.
Für die Beantragung des Gründungzuschusses sind folgende Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen:
Stellungnahme eine fachkundigen Stelle
Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
Lebenslauf
Kapitalbedarf- und Finanzierungsplan
Umatz- und Rentabilitätsvorschau

In allen Phasen der Beantragung ist die Unterstützung durch eine fachkundige Stelle – wie IHK oder Steuerberatungsgesellschaften – möglich. steuerberaten.de hilft und berät in allen Punkten. Insbesondere die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau können von steuerberaten.de gefertigt werden.

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