Abschreibungen in der Steuererklärung
Unter einer Abschreibung versteht man die Reduzierung der Steuerlast durch den Erwerb eines Wirtschaftsgutes. Bedingung ist, dass die Nutzungsdauer des Gutes mehr als ein Jahr beträgt und das es ich nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Güter, die beweglich sind, selbstständig genutzt werden können und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 Euro Netto nicht überschreiten. Sofern das Wirtschaftsgut nicht geringwertig ist und die Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, dann kann das Wirtschaftsgut über den Zeitraum der amtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Diese Nutzungsdauer ist in der entsprechenden Afa-Tabelle der Bundesregierung festgelegt. Diese werden alle zwei Jahre aktualisiert und können online unter diesem Link des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.
Die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags richtet sich nach der Nutzungsdauer und nach der gewählten oder gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsmethode. Es bestehen verschiedene Abschreibungsverfahren, hierzu gehören die lineare Abschreibung (Standard), die degressive Abschreibung, die Leistungsabschreibung sowie die progressive Abschreibung. Die Höhe der Abschreibung definiert sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

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