Erbausschlagungs-Rechner
Berechnen Sie Ihre Erbausschlagungsfrist
Ein Erbe muss nicht angetreten werden. Sollten Sie eine Erbschaft nicht antreten wollen - was unter Umständen durchaus wirtschaftlich ratsam sein kann (z. B., wenn diese größtenteils aus Verbindlichkeiten besteht) - müssen Sie besagtes Erbe ausdrücklich beim Nachlassgericht ausschlagen. Problematisch ist jedoch, dass mit der Erbausschlagung eine Frist verbunden ist, die einzuhalten ist. Verstreicht diese Pflicht, treten Sie das Erbe automatisch an.
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Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur dem Zweck der allgemeinen Information dienen, ausschließlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellen und eine Steuer- und / oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.
Stand des Artikels ist der 07.05.2020