Ertragswertverfahren

Berechnung des Ertragswertes
Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland in den §§15 bis 20 der Wertermittlungsverordnung und in den Wertermittlungsrichtlinien festgelegt und beschrieben. Dabei wird unterschieden zwischen dem Wert für den Grund und Boden und dem Wert der Gebäude, die darauf errichtet sind. Die Ermittlung des Wertes für Grund und Boden erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren, wobei wert beeinflussende Faktoren wie Lage und Größe des Grundstücks, Ausstattung, dingliche Rechte berücksichtigt werden. Es wird eine Miete ermittelt, die nachhaltig zu erzielen sein sollte. Von der so pro Jahr erzielbaren Summe werden alle nicht umlegbaren Nebenkosten und sonstigen Aufwendungen abgezogen, um einen Reinertrag vor Bodenwertverzinsung zu erhalten. Dieser Reinertrag wird mit dem durch Gutachter ermittelten Liegenschaftszins verzinst. Die so ermittelte Bodenwertverzinsung ist vom vorher ermittelten Reinertrag vor Bodenwertverzinsung abzuziehen und man erhält den Reinertrag. Dabei wird angenommen, dass der Reinertrag über die Dauer der ermittelten Restnutzung des Gebäudes konstant bleibt. In einem zweiten Schritt wird nun der Wert des Gebäudes ermittelt. Hierbei wird auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgestellt. Aus der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszins wird der Wertfaktor finanzmathematisch abgeleitet. Multipliziert man nun den Wertfaktor mit dem Reinertrag, so erhält man den Wert des Gebäudes, welcher gegebenenfalls noch um ausstehende Instandhaltungsarbeiten korrigiert werden muss. Die Summe der Werte von Grund und Boden und Gebäude nennt man Ertragswert des bebauten Grundstückes.Steuerberatung kann so einfach sein
Madlen Bernhard, Vertrieb: Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, dann nutzen Sie bitte gern das nachfolgende Kontaktformular oder informieren Sie sich genauer über uns.
* Pflichtfeld
Zur Startseite des Steuer-Ratgebers