Unverbindlich anfragen

Innergemeinschaft bzw. innergemeinschaftliche Lieferung

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Innergemeinschaft

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union bilden eine so genannte Innergemeinschaft. Umsatzsteuerlich ist die Europäische Union ein Gemeinschaftsgebiet. Der Warenverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird daher als innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet. Demgegenüber wird der Warenhandel mit anderen Ländern, die nicht Mitglied der EU sind (als Drittländer bezeichnet) als Ausfuhr und Einfuhr von Waren bewertet. Lieferungen an Unternehmer in andere EU Mitgliedstaaten sind grundsätzlich Umsatzsteuerfrei und unterliegen im Land des Empfängers der Erwerbsteuer.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Besteuerung von Unternehmen

Das bedeutet, dass erst im Bestimmungsland Umsatzsteuer anfällt und zwar in Höhe des Steuersatzes, der im Bestimmungsland gilt. Praktisch ist die Umsatzsteuer in diesem Falle eine Erwerbsteuer. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist demnach umsatzsteuerfrei, während der innergemeinschaftliche Erwerb umsatzsteuerpflichtig ist. Der Erwerber der Ware schuldet die Umsatzsteuer als Erwerbsteuer seinem Finanzamt. Ist der Erwerber Unternehmer und ist die Ware für sein Unternehmen bestimmt, so kann er die geschuldete Umsatzsteuer gleichzeitig als Vorsteuer wieder zum Abzug bringen. Die Erwerbsteuer belastet ihn also finanziell nicht. Die steuerfreien innergemeinschaftlichen Leistungen und die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe sind in der Umsatzsteuervoranmeldung getrennt auszuweisen. Um das Umsatzsteueraufkommen kontrollieren zu können, wurden USt-Identifikationsnummern eingeführt. Jede Ausgangsrechnung muss die USt-Identifikationsnummer des Lieferanten und die des Kunden beinhalten.

Besteuerung von Privatpersonen

Bei Privatpersonen greift das Bestimmungslandprinzip nicht. Sie müssen die im Mitgliedsland gültige Umsatzsteuer vor Ort entrichten. Eine Ausnahmeregelung besteht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Fahrzeugen. Jeder, der in einem anderen Mitgliedsstaat einen PKW kauft und ihn nach Deutschland einführt, muss in Deutschland dafür Umsatzsteuer zahlen. Auch Privatpersonen sind in diesem Falle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und der Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Unternehmensart

Mandant werden

Wir bieten Ihnen eine fortlaufende steuerliche Beratung, erstellen Ihre Buchhaltung und Abschlüsse zu 100% digital und ortsungebunden.

Unternehmensart

Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten einmalige Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle.

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Direkt zum Formular

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück