Mantelkauf / Gesellschaften
Auch Kapitalgesellschaften können ihre Verluste zurück- oder vortragen. Bei einem sog. Mantelkauf wird diese Vorgehensweise jedoch eingeschränkt bzw. ausgesetzt. Unter dem Begriff Mantelkauf versteht man den Kauf von Anteilen an einer (maroden) Kapitalgesellschaft, die Verlustvorträge ...