Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen
Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ausländische Arbeitgeber, die in Deutschland Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, einen Bevollmächtigten im Inland zu bestimmen haben, wenn sie selbst keinen Sitz in Deutschland haben. Diesem ...