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Online-Händler müssen handeln – Lieferschwellen fallen zum 1. Juli 2021 weg

Geschätzte Lesezeit: 1 Min.

Fernverkaufsregelung startet am 1. Juli 2021

Die Einführung der neuen Fernverkaufsregelung soll am 1. Juli 2021 erfolgen. Somit stehen für Online-Händler gravierende umsatzsteuerliche Änderungen bevor. Steuerberater und steuerberaten.de-Geschäftsführer Christian Gebert bespricht mit Technik- und Schnittstellenexperte Steffen Vardai erste Informationen und klärt mögliche Fragen zur One-Stop-Shop-Regelung.

Der bereits 2019 beschlossene Wegfall der Lieferschwellen zwingt Online-Händler, die Waren ins EU-Ausland versenden, zum Handeln. Wird aktuell erst die ausländische Umsatzsteuer nach dem Überschreiten der individuellen Lieferschwelle eines EU-Landes angewandt, tritt am 1. Juli 2021 eine einheitliche Lieferschwelle für alle EU-Länder in Höhe von 10.000 Euro in Kraft. Dabei werden alle Warensendungen von einem EU-Land in ein anderes zusammengefasst. Wird die Grenze von 10.000 Euro überschritten, müssen Lieferungen in dem Land der Umsatzsteuer unterworfen werden, in dem die Lieferung endet – also dort, wo der private Endkunde sitzt. B2B-Lieferungen sind ausgenommen.

Das gesamte Gespräch finden Sie im nachfolgenden Video:

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