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Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG: Warum sich Personengesellschaften wieder lohnen

Geschätzte Lesezeit: 15 Min.

In den letzten Jahren hat die Wahl der Rechtsform für Unternehmensgründer und bestehende Unternehmen erneut an Bedeutung gewonnen. Dies ist vor allem auf neue steuerliche Regelungen zurückzuführen, die es Personengesellschaften ermöglichen, ähnlich günstige Besteuerungsmodelle zu nutzen wie Kapitalgesellschaften. Dank dieser Option für Körperschaftsbesteuerung eröffnen sich für Unternehmer und Investoren vielfältige Möglichkeiten, die betriebswirtschaftliche Effizienz und steuerliche Optimierung zu kombinieren. In diesem Kontext rückt die Personengesellschaft als interessante und flexible Rechtsform wieder stärker in den Vordergrund.

Warum ist die Personengesellschaft wieder attraktiv?

Die Option für die Körperschaftsbesteuerung kann als eine Art "Game Changer" betrachtet werden. Sie bietet Personengesellschaften die Möglichkeit, Gewinne und Kapitalerträge so zu besteuern, als wären sie eine Kapitalgesellschaft. Dadurch entstehen steuerliche Vorteile, die bisher vor allem Kapitalgesellschaften vorbehalten waren. Diese Neuerung bringt eine wettbewerbsfähige Steuerlast, effiziente Kapitalstrukturen und verbesserte Liquiditätsmanagement-Möglichkeiten mit sich.

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

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Welche Steuervorteile können durch die Option zur Körperschaftsteuer erreicht werden?

Die bisherige steuerliche Belastung bei Personengesellschaften

Ein klassisches Dilemma bei der Wahl der Rechtsform einer Personengesellschaft ist die hohe Steuerbelastung für Gesellschafter, die Gewinne aus dem Unternehmen beziehen. Diese Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen der individuellen Einkommenssteuer, die, inklusive Solidaritätszuschlag, eine Belastung von bis zu 47,5% erreichen kann. Wenn Unternehmen beispielsweise diese Gewinne für Reinvestitionen in neue Anlagen nutzen möchten oder Kredite tilgen müssen, wirkt sich diese hohe Steuerlast negativ aus. Die Tilgung von Krediten ist steuerlich nicht abzugsfähig, was zu einer zusätzlichen Belastung führt.

Vergleich mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Im Gegensatz dazu werden Kapitalgesellschaften auf zwei Ebenen besteuert:

Zunächst auf der Unternehmensebene durch die Körperschaftsteuer (15% plus Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer (circa 15%, abhängig von der Gemeinde). Insgesamt ergibt sich damit eine Steuerbelastung von rund 30%. Wenn Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden, erfolgt zusätzlich eine Besteuerung in Höhe von 25%. Somit beläuft sich die maximale Steuerbelastung bei voller Ausschüttung auf etwa 48%.

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, dass diese zweite Steuerebene nur bei Ausschüttungen anfällt. Dies verschafft Kapitalgesellschaften einen erheblichen Vorteil, insbesondere wenn die Gewinne im Unternehmen verbleiben sollen.

Der Paradigmenwechsel durch die Körperschaftsteuer-Option

Mit der Möglichkeit, die Körperschaftsteuer-Option zu wählen, können Personengesellschaften nun viele dieser Nachteile überwinden. Die Gewinne werden dann ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften besteuert, was zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast führt. Dies verbessert nicht nur die Liquidität und ermöglicht eine effizientere Kapitalstruktur, sondern schafft auch einen Spielraum für dringend benötigte Reinvestitionen und schnelleres Tilgen von Krediten.

Erhalt gesellschaftsrechtlicher Vorteile

Flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags

Einer der signifikanten Vorteile von Personengesellschaften ist die weitgehende Flexibilität in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen gesetzliche Vorschriften und Formalitäten oft strenge Grenzen setzen, bietet die Rechtsform der Personengesellschaft mehr Raum für individuelle Vereinbarungen. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Ausgestaltung der Unternehmensstruktur, die den speziellen Anforderungen und Zielen der Gesellschafter entspricht. Zudem ist für viele Änderungen im Gesellschaftsvertrag nicht zwingend der Gang zum Notar erforderlich, was Zeit und Kosten spart.

Keine Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses unter bestimmten Bedingungen

Ein weiterer, entscheidender gesellschaftsrechtlicher Vorteil ist die Möglichkeit, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses zu umgehen, sofern mindestens ein Gesellschafter als natürliche Person die volle, unbeschränkte Haftung übernimmt. Dieser Aspekt ist besonders relevant, da er es Unternehmen ermöglicht, wettbewerbsrelevante Informationen vor Konkurrenten zu schützen. Bei Kapitalgesellschaften ist diese Diskretion in der Regel nicht möglich, da sie verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen.

Die Synthese: Das Beste aus beiden Welten

Die Wahl der Körperschaftsteuer-Option erlaubt es Personengesellschaften, sich das Beste aus beiden Welten zu sichern. Sie können von der reduzierten Steuerlast profitieren, die üblicherweise Kapitalgesellschaften vorbehalten ist, ohne dabei auf die Flexibilität und andere Vorteile der Rechtsform einer Personengesellschaft zu verzichten. Im Kern schafft diese Option eine Art "Hybridmodell", das Unternehmen eine optimierte steuerliche Struktur bietet, ohne sie in einem engen gesellschaftsrechtlichen Korsett zu zwängen.

Anerkennung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Ein weiterer, oft übersehener Vorteil der Option zur Körperschaftssteuer ist die Möglichkeit, rechtliche Verträge zwischen der Personengesellschaft und den Gesellschaftern steuerlich geltend zu machen.

Steuerliche Anerkennung des Geschäftsführergehalts

Gesellschafter, die die Option zur Körperschaftssteuer gewählt haben, können bei ihrer Personengesellschaft angestellt werden und ein Geschäftsführergehalt beziehen. Dieses Gehalt wird dann genauso behandelt wie das Gehalt von angestellten Geschäftsführern in Kapitalgesellschaften. Es handelt sich dabei um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG.

Nutzung steuerbegünstigter Gehaltsbestandteile

Die Anstellung ermöglicht auch die Nutzung steuerbegünstigter Sachbezüge. Dies kann eine attraktive Möglichkeit zur Optimierung der Steuerlast sowohl für den Gesellschafter als auch für die Gesellschaft darstellen.

Betriebliche Altersvorsorge

Durch die Anstellung eröffnet sich ebenfalls die Option für die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge, idealerweise über eine Unterstützungskasse (PDF Leitfaden für Geschäftsführer). Das bietet sowohl dem Unternehmen als auch dem Gesellschafter steuerliche Vorteile und trägt zur finanziellen Absicherung des Gesellschafters bei.

Weitere Vorteile bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer durch die Option zur Körperschaftsteuer

Neben den bereits erläuterten steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorteilen bringt die Option zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften weitere interessante Aspekte mit sich. Ein zentraler Punkt betrifft die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer.

Beibehaltung der Regelungen für Personengesellschaften

Selbst wenn die Option zur Körperschaftssteuer gewählt wurde, richten sich Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer weiterhin nach den Vorschriften für Personengesellschaften. Dies bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die bei Kapitalgesellschaften so nicht vorhanden sind.

Vorteile beim Eintritt neuer Gesellschafter

Bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, verlangt das Finanzamt üblicherweise die Zahlung eines fairen Preises beim Eintritt neuer Gesellschafter. Sollte dies nicht der Fall sein, kann gemäß § 7 Abs. 8 ErbStG eine Schenkung unterstellt werden, die Schenkungsteuer auslöst. Bei Personengesellschaften gilt diese strenge Regelung nicht, was zusätzlichen Spielraum für unternehmerische Entscheidungen schafft.

Außerdem wird bei Personengesellschaftern regelmäßig unterstellt, dass diese mit dem Eintritt als Gesellschafter in die Personengesellschaft auch Pflichten übernehmen (z. B. Haftungsübernahme oder Geschäftsführerin). Insofern kann ggf. eine Schenkung grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn es sich um Anteile an einer Personengesellschaft handelt. Und das gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft zur Körperschaftsteuer optiert hat.

Nutzung von Anlaufverlusten: Strategische Überlegungen für Startups und Investoren

Das Ausnutzen von Anfangsverlusten ist eine äußerst vorteilhafte steuerliche Strategie, die sich besonders für Start-Ups oder Immobilieninvestoren anbietet. Hier können Sie zwischen den Vorteilen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft wählen, um das Optimum herauszuholen.

Beginn als Personengesellschaft: Verluste auf privater Ebene nutzen

Steuererstattungen durch Verlustverrechnung

Als Gesellschafter einer Personengesellschaft können Anfangsverluste mit anderen Einkunftsarten, wie z.B. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, verrechnet werden. Das kann zu erheblichen Steuererstattungen führen und die Liquidität des Unternehmens in der schwierigen Anfangsphase erhöhen.

Mehr Flexibilität gegenüber Kapitalgesellschaften

Oftmals wird reflexartig eine Kapitalgesellschaft gegründet, die jedoch nicht die Flexibilität in der Verlustverrechnung bietet wie eine Personengesellschaft.

Strategiewechsel: Option zur Körperschaftssteuer nach Verlustphase

Sobald die Verlustphase überwunden ist und erste Gewinne erzielt werden, bietet die Option zur Körperschaftssteuer die Möglichkeit, diese Gewinne zu einem deutlich geringeren Steuersatz zu versteuern, als es bei einer fortgeführten Personengesellschaft der Fall wäre.

Kein Rechtsformwechsel erforderlich

Der Vorteil liegt auch darin, dass kein Rechtsformwechsel notwendig ist. Das spart Zeit und Kosten.

Spezialfall: Immobilieninvestoren

Sanierung und Anfangsverluste

Für Immobilieninvestoren, die eine Immobilie erwerben und initial sanieren, können sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen erzielt werden, die zu Anfangsverlusten führen. Diese Verluste können dann, wie oben beschrieben, verrechnet werden, wenn die Immobilie über eine Personengesellschaft erworben wurde.

Später, wenn die Immobilie durch die höheren Mieten Überschüsse abwirft, besteht für Immobilieninvestoren ein großes Interesse die Besteuerung für Körperschaften zu nutzen. Denn hier besteht nur die Belastung mit Körperschaftsteuer (15%). Eine Gewerbesteuer muss durch die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nicht gezahlt werden. Somit bleibt es bei der Besteuerung der Mieterträge von rund 15%. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Rechtsformen.

Regelmäßig scheitert die Überführung der Immobile zur Kapitalgesellschaft aber an der Grunderwerbssteuerbelastung, die in diesem Fall anfallen würde. Die Grunderwerbsteuer fällt auch dann an, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, die man zu 100% als Anteilseigner hält.

Die Lösung ist hier also die Immobilie über eine Personengesellschaft zu erwerben. Zunächst wird die Option zur Körperschaftsteuer nicht genutzt, so dass die Verluste aus der Sanierung bei den Gesellschaftern genutzt werden können. Ist die Verlustphase abgeschlossen und werden Überschüsse erzielt, kann die Option zur Körperschaftsteuer gewählt werden. Eine Grunderwerbssteuerbelastung tritt hier nicht ein.

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

Personengesellschaft mit Option zur Körperschaftsteuer als Holding: Ein strategischer Vorteil

Die Wahl der geeigneten Rechtsform für eine Holding-Gesellschaft ist eine entscheidende Weichenstellung mit erheblichen steuerlichen und unternehmerischen Implikationen. In diesem Kontext sollte die Personengesellschaft mit Option zur Körperschaftsteuer in die Überlegungen einbezogen werden.

Alternative zu Kapitalgesellschaften

Keine Offenlegungspflicht

Einer der markantesten Vorteile einer Personengesellschaft als Holding ist die fehlende Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen, die bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder der UG, besteht.

GbR als Familienholding

Zum Beispiel kann eine GbR gemeinsam mit der Ehefrau als Holding fungieren. Die steuerlichen Vorteile sind dieselben wie bei einer Kapitalgesellschaft.

Einmann-Gesellschaft als GmbH & Co. KG

Auch diese Konstellation ist möglich und bietet eine hohe Flexibilität.

Steuerliche Vorteile: § 8b KStG kommt zum Tragen

Das bedeutet eine geringe Steuerlast bei Verkauf von Beteiligungen. Auch für Personengesellschaften mit Option zur Körperschaftsteuer gilt § 8b KStG. Das bedeutet, dass Beteiligungen oder Aktien mit einer außergewöhnlich geringen Steuerlast von nur 1,5% verkauft werden können.

Wie können Unternehmen von dieser Option profitieren?

Fristen und Antragsstellung

Wenn Sie als Personengesellschaft die Körperschaftssteuer-Option für das Jahr 2024 nutzen möchten, ist es erforderlich, den entsprechenden Antrag spätestens bis zum 30. November 2023 einzureichen. Dieser Antrag ist unwiderruflich, weshalb eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Faktoren im Vorfeld dringend empfohlen wird.

Rechtliche Vorgaben und Akzeptanz des Antrags

Das Finanzamt muss dem Antrag zustimmen. Der Antrag steht grundsätzlich allen Personengesellschaften offen, ausgenommen Einzelunternehmen. Ab dem Jahr 2024 können auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) diesen Antrag stellen, während dies bis 2023 nur für Personenhandelsgesellschaften, wie Kommanditgesellschaften (KG) oder offene Handelsgesellschaften (OHG) möglich war.

Es ist ein Gesell­schaf­ter­be­schluss erfor­der­lich, der mit mindestens 75 % der abge­ge­benen Stimmen gefasst werden muss.

Steuerliche Herausforderungen bei der Option zur Körperschaftsteuer: Was Unternehmen beachten sollten

Die Möglichkeit für Personengesellschaften, durch eine Option zur Körperschaftsteuer zu wechseln, birgt eine Reihe von Chancen, aber auch Risiken und Herausforderungen, insbesondere im steuerlichen Bereich.

Formwechsel und Einbringung nach UmwStG

Fiktiver Formwechsel nach § 25 UmwStG

Die Option zur Körperschaftsteuer wird wie ein Formwechsel behandelt. Dieser geschieht analog einer Einbringung nach § 20 UmwStG.

Buchwertfortführung

Grundsätzlich kann eine Steuerbelastung durch die Ausübung der Option vermieden werden. Dafür müssen die Voraussetzungen für die sog. „Buchwertfortführung“ erfüllt sein. Dies ist allerdings bei vermögensverwaltenden Gesellschaften, die nur Kapital- oder Immobilienvermögen verwalten, nicht der Fall.

Sonderbetriebsvermögen als Stolperstein

Übertragung des gesamten Betriebs erforderlich

Bei Ausübung der Option muss der gesamte Betrieb der Personengesellschaft übertragen werden. Komplikationen können hier durch Sonderbetriebsvermögen entstehen, welches dem Gesellschafter, nicht der Personengesellschaft gehört.

Problematik bei Betriebsgrundstücken

Insbesondere bei Grundstücken, die im Eigentum des Gesellschafters stehen, können durch die Ausübung der Option hohe Steuerbelastungen entstehen. Dies geschieht, weil die Zuordnung des Vermögens zum Betrieb wegfällt und der Marktwert des Vermögens versteuert werden muss.

Lösungsansätze und Beratung

Bei Vorliegen von Sonderbetriebsvermögen ist zu prüfen, ob dieses nicht auf die Personengesellschaft übertragen werden kann, um eine einmalige Steuerbelastung zu vermeiden. Wir bieten hierfür umfassende Beratungsleistungen an.

Gesetzliche Neuerungen

Die Problematik des Sonderbetriebsvermögens ergeben sich insbesondere bei GmbH & Co. KGs, da hier auch die Komplementär GmbHs als Sonderbetriebsvermögen galten. Deshalb gab es für diese Rechtsformen früher Vorbehalte zur Option. Diese wurden mittels gesetzlicher Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz behoben.

Die 7-Jährige Sperrfrist bei der Option zur Körperschaftsteuer: Ein kritischer Faktor bei der Unternehmensplanung

Die Entscheidung für die Option zur Körperschaftsteuer kann langfristige steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Kontext der 7-jährigen Sperrfrist nach § 22 UmwStG. Dies ist ein Aspekt, den Unternehmen bei ihrer steuerlichen Planung nicht außer Acht lassen sollten.

Besteuerung bei Veräußerung innerhalb der Sperrfrist

Nach dem Ausüben der Option muss das Unternehmen eine 7 jährige Sperrfrist beachten.

Sollte die Personengesellschaft nach Ausüben der Option innerhalb der 7-jährigen Sperrfrist veräußert, wird der Marktwert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Option besteuert.

Höhere Steuerlast

Die Besteuerung erfolgt nach den Regeln für Personengesellschaften, die keine Option zur Körperschaftsteuer gewählt haben. In der Regel ist die Steuerlast in diesem Szenario deutlich höher.

Bei Einbindung der Personengesellschaft in eine Holdingstruktur wäre die Besteuerung nach Ablauf der 7-Jahres-Frist äußerst vorteilhaft. Die übergeordnete Holding müsste beispielsweise nur 1,5% Steuern auf den Verkauf der Anteile der Personengesellschaft zahlen.

Verstöße gegen die Sperrfrist führen dazu, dass die Veräußerung der Anteile zu den ungünstigeren steuerlichen Bedingungen erfolgt, die ohne die Option zur Körperschaftsteuer angewandt worden wären.

Abmilderung der steuerlichen Folgen

Für jedes Jahr, das nach der Option zur Körperschaftsteuer verstreicht, reduziert sich die potenzielle Nachversteuerung um ein Siebtel. Dies kann für Unternehmen, die einen mittelfristigen Verkauf planen, ein wichtiger Aspekt sein.

Was ist, wenn man die Option zur Körperschaftsteuer rückgängig macht?

Die Flexibilität des deutschen Steuerrechts ermöglicht es, die Option zur Körperschaftsteuer gegenüber dem Finanzamt zurückzunehmen. Jedoch ist diese Entscheidung nicht ohne Konsequenzen und sollte daher gut überlegt sein.

Möglichkeiten der Rücknahme der Option zur Körperschaftsteuer und ihre steuerlichen Folgen

Rückoption und Liquidationsverfahren

Technisch gesehen durchläuft die Gesellschaft ein Liquidationsverfahren, wenn die Option zurückgenommen wird.

Nachversteuerung bei Nichtbeachtung der Sperrfrist

Wie bereits oben erläutert, gilt die 7-jährige Sperrfrist. Sollte diese noch nicht abgelaufen sein, kommt es zu einer Nachversteuerung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Ausübung der Option. Dies kann zu unliebsamen, finanziellen Belastungen führen.

Steuerliche Behandlung von thesaurierten Gewinnen

Behandlung als Ausschüttung

Ein nicht zu unterschätzendes Problem ist die steuerliche Behandlung von Gewinnen, die während der Zeit der Option zur Körperschaftsteuer angesammelt wurden. Diese thesaurierten Gewinne gelten bei Rücknahme der Option als ausgeschüttet und müssen entsprechend auf Ebene der Gesellschafter versteuert werden.

Langfristige Planung statt häufiger Wechsel

In Anbetracht der komplexen steuerlichen Implikationen ist es nicht ratsam, die Option zur Körperschaftsteuer leichtfertig auszuüben und wieder zurückzunehmen. Eine solche Entscheidung sollte immer im Kontext der gesamten unternehmerischen Strategie und nach sorgfältiger Abwägung der steuerlichen Konsequenzen getroffen werden.

Wenn Sie vor einer solchen Entscheidung stehen, ist eine qualifizierte Steuerberatung unerlässlich. Wir von steuerberaten.de stehen Ihnen für weitere Fragen und eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.

Fazit

Die Option zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften hat das Potenzial, die Rechtsformwahl für Unternehmer und die strategische Ausrichtung von Unternehmen erheblich zu beeinflussen. Die Personengesellschaft sollte als Rechtsform erneut gründlich in Erwägung gezogen werden.

Auf der Habenseite bietet die Option zur Körperschaftssteuer signifikante Vorteile, wie eine attraktive Steueroptimierung und die bessere Möglichkeit der Kapitalvermehrung im betrieblichen Bereich. Durch den reduzierten Steuersatz können Unternehmen ihre Kapitalbasis stärken und Investitionen tätigen. Zudem bietet die Option eine verbesserte Planbarkeit von Gewinnausschüttungen und bessere Bedingungen für Kreditrückzahlungen. Diese Vorteile können erzielt werden ohne die Flexibilität der Personengesellschaft in der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages und dem Zusammenwirken der Gesellschafter zu verlieren.

Trotz der Vorteile gibt es Herausforderungen und Risiken, die man nicht unterschätzen sollte. Von der 7-jährigen Sperrfrist über die komplexen steuerlichen Konsequenzen bei einer Rücknahme der Option bis hin zur Behandlung von Sonderbetriebsvermögen - die Entscheidung für die Option zur Körperschaftssteuer sollte nie leichtfertig getroffen werden.

Die Option zur Körperschaftssteuer ist kein kurzfristiges Instrument, sondern sollte als Bestandteil einer langfristigen, strategischen Unternehmensplanung betrachtet werden. Eine genaue Analyse und professionelle steuerliche Beratung sind hierbei unerlässlich.

Alles in allem erhöht die Möglichkeit der Option zur Körperschaftssteuer die Attraktivität der Personengesellschaft als Rechtsform deutlich und macht sie zu einer ernstzunehmenden Alternative in der strategischen Unternehmensausrichtung. Angesichts der komplexen steuerlichen Regelungen und der weitreichenden Implikationen für die Unternehmensstrategie raten wir zu einer eingehenden Beratung. Gern stehen wir Ihnen bei steuerberaten.de zur Verfügung.
Mehr zu dem Thema findest Du in der Podcast-Folge "#58: Warum Personengesellschaften plötzlich wieder im Trend sind - Option zur Körperschaftsteuer" vom "Sei doch nicht besteuert"-Podcast mit Christian Gebert und Steuerfabi.

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