Mitarbeiter können Waren oder Dienstleistungen, die ihr Arbeitgeber anbietet, kostenlos oder verbilligt beziehen. Der Preisvorteil aus den Personalrabatten gehört zum
Arbeitslohn. Ein Teil dieses „geldwerten Vorteils“ bleibt steuerfrei, wenn Grenzen nicht überschritten werden. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem
Steuer-Ratgeber zum Thema: Rabattfreibetrag.
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