Arbeitnehmerrabatt - Rechner

Mitarbeiter können Waren oder Dienstleistungen, die ihr Arbeitgeber anbietet, kostenlos oder verbilligt beziehen. Der Preisvorteil aus den Personalrabatten gehört zum Arbeitslohn. Ein Teil dieses „geldwerten Vorteils“ bleibt steuerfrei, wenn Grenzen nicht überschritten werden. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Steuer-Ratgeber zum Thema: Rabattfreibetrag.


Arbeitnehmerrabatt 2008  
Üblicher Verkaufspreis
 
gezahlter Kaufpreis
 
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