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Altteilsteuer spielt im Bereich der Kfz Ersatzteile eine Rolle: Für das Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft wird nach §10 im Umsetzsteuergesetz eine sog. Altteilesteuer auf Umsätze von Tauschlieferungen erhoben. Sie entspricht 10%
der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das entsprechende Altteil.