Begriff des Arbeitnehmers – aus steuerlicher Sicht

Arbeitnehmer sind Mitarbeiter, die aufgrund eines Arbeitsvertrages für ihren Arbeitgeber tätig sind. Vom Selbstständigen unterscheiden sie sich hauptsächlich dadurch, dass der Arbeitgeber ihnen Weisungen erteilt und sie in die Organisation des jeweiligen Betriebes eingebunden sind. Dafür verfügen
Arbeitnehmer über eine bessere soziale Absicherung im Krankheitsfall und haben einen
Anspruch auf Urlaub.

Arbeitnehmer und Abführen von Lohnsteuer
Ein
Arbeitnehmer braucht nicht selbst die
Lohnsteuer sowie
die anfallenden Sozialabgaben abführen. Vielmehr ist hierzu sein Arbeitgeber verpflichtet. Die hierfür notwendigen Angaben entnimmt er der von der
Gemeinde ausgestellten Lohnsteuerkarte.
Die Besteuerung von Leistungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn
Der Arbeitgeber muss dabei jedoch beachten, dass nicht alle Leistungen des Arbeitgebers steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Steuerfrei sind vor allem Leistungen, die er ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse erbringt. Wann das der Fall ist, ist im individuellen Einzelfall sehr unterschiedlich. Eine vom Arbeitgeber im Falle der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung unterliegt
ebenfalls der Besteuerung.
Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben des Arbeitnehmers als Werbungskosten
Auch als
Arbeitnehmer können Sie viele
Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Von daher sollten Sie auch dann eine
Steuererklärung beim
Finanzamt einreichen, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Hierzu gehören alle Ausgaben, die nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgen. Hierzu gehören etwa die Kosten für den Weg zur Arbeit, die in manchen Fällen auch
über die Entfernungspauschale hinaus in tatsächlicher Höhe steuerlich abzugsfähig sind. Darüber hinaus können etwa auch die
Aufwendungen für Arbeitsmittel (wie etwa den PC oder Fachbücher), für doppelte Haushaltsführung, für
das häusliche Arbeitszimmer,
für typische Berufskleidung sowie für die den beruflichen Bereich betreffende Haftpflichtversicherung bzw. Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um die Besteuerung Ihres Arbeitseinkommens als
Arbeitnehmer ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.