Zum Beruf des Arztes
Ärzte beschäftigen sich vor allem mit der Vorbeugung,
Diagnose und Behandlung von Erkrankungen. Neben dem Hausarzt gibt es sehr viele Fachrichtungen, wie zB. Allergologen, Augenärzte, Endokrinologen, Hautärzte, Neurologen und Psychiater. Entscheidend für die Ausübung des Berufes ist der Abschluss der Approbation. Viele Ärzte haben darüber hinaus promoviert. Jeder
Arzt ist Mitglied einer Ärztekammer. Möchte er Kassenpatienten behandeln, bedarf es einer Zulassung durch die zuständige kassenärztliche Vereinigung.

Arzt und Steuern
Für die steuerliche Einordnung der Einkünfte eines Arztes im Rahmen der Einkommenssteuer ist vor allem von Bedeutung, ob er als Angestellter tätig ist oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Als Angestellter kann
er berufsbezogene Aufwendungen wie
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung sowie
für häusliches Arbeitszimmer als
Werbungskosten veranschlagen. Als
Freiberufler darf er zB. die Lohnkosten für seine Mitarbeiter und die Ausgaben für die
Praxis als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Darüber hinaus muss er mit Ausnahme von allen medizinisch
angezeigten Behandlungsleistungen Umsatzsteuer entrichten.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Thema
Arzt und Steuern ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.