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Darlehen

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Darlehen

Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag. Es geht darum, dass jemand an einen anderen Geld oder eine bestimmte Sache aushändigt. Entscheidend ist dabei jedoch, dass die Überlassung nicht endgültig ist, sondern nur zum vorübergehenden Gebrauch erfolgt.

Der Darlehensgeber hat bei einem Darlehen zumindest die Möglichkeit, das Geld oder den Gegenstand von dem Darlehensnehmer zurückzufordern. Oder es wird ein bestimmter Zeitraum vereinbart, bis zu dem die Rückgabe erfolgen muss. Hiervon unterscheidet sich das Darlehen von einer Schenkung.

Im Zweifel muss der Darlehensgeber beweisen, dass eine vorübergehende Überlassung vereinbart worden ist. Von daher sollte der Abschluss des Vertrages am besten schriftlich erfolgen und unter Angabe der genauen Konditionen.

Darlehen können sowohl als zinsloses oder als entgeltliches Darlehen abgeschlossen werden. Für ein entgeltliches Darlehen muss der Darlehensnehmer Zinsen entrichten.

Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Darlehen und seine steuerliche Abzugsfähigkeit ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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