Darlehen
Bei einem
Darlehen handelt es sich um
einen schuldrechtlichen Vertrag. Es geht darum, dass jemand an einen anderen Geld oder eine bestimmte Sache aushändigt. Entscheidend ist dabei jedoch, dass die Überlassung nicht endgültig ist, sondern nur zum vorübergehenden Gebrauch erfolgt.
Der Darlehensgeber hat bei einem
Darlehen zumindest die Möglichkeit, das Geld oder den Gegenstand von dem Darlehensnehmer zurückzufordern. Oder es wird ein bestimmter Zeitraum vereinbart, bis zu dem die Rückgabe erfolgen muss. Hiervon unterscheidet sich das
Darlehen von einer
Schenkung.
Im Zweifel muss der Darlehensgeber beweisen, dass eine vorübergehende Überlassung vereinbart worden ist. Von daher sollte der Abschluss des Vertrages am besten schriftlich erfolgen und unter Angabe der genauen Konditionen.
Darlehen können sowohl als zinsloses oder als entgeltliches
Darlehen abgeschlossen werden. Für ein entgeltliches
Darlehen muss der Darlehensnehmer Zinsen entrichten.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um das
Darlehen und seine steuerliche Abzugsfähigkeit ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.