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Einkommensteuer und Gewerbesteuer – Der Zusammenhang

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Einkommensteuer und Gewerbesteuer – Der Zusammenhang

Die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer sind beide sog. Ertragsteuern. Sie besteuern den Ertrag. Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und die Einkommensteuer besteuert die Erträge zusammengefasst aus mehreren Einkünften wie z. B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohneinkünfte) oder Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen).

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer befasst sich ausschließlich mit dem Ertrag aus Gewerbebetrieben. Die Berechnung sowie weitere Ausführungen zur Gewerbesteuer sind in einem anderen Ratgeber-Beitrag dargestellt. Hier sei nur verkürzt gesagt, dass die Gewerbesteuer grundsätzlich den Gewinn aus Gewerbebetrieben besteuert. Die Gewerbesteuer wird an die jeweilige Gemeinde gezahlt, in dem der Gewerbebetrieb liegt. Daher ist der Gewerbesteuer(-hebe)satz auch unterschiedlich hoch. Beträgt er in deutschen Großstädten bis zu 490% z. B. in München, kann er in ländlichen Gebieten auf den Mindesthebesatz von 200% beschränkt sein.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer besteuert insgesamt sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit, aus nichtselbstständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften). Die Einkommensteuererklärung muss beim Finanzamt eingereicht werden und die Einkommensteuern müssen auch an das Finanzamt entrichtet werden.

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Die Gewerbesteuer wird zur Entlastung des Unternehmers auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Anrechnung beträgt derzeit das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags (zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags s. unseren Beitrag zur Gewerbesteuer). Maximal kann jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer angerechnet werden. Damit amortisiert sich die Gewerbesteuer bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 390% vollständig.

Beispiel:

Gewerbesteuermessbetrag: 5.000 Euro x 380% Gewerbesteuerhebesatz = 19.000 Euro

Anrechnung auf die Einkommensteuer: 5.000 Euro x 3,8fache = 19.000 Euro

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