Die Einsatzwechseltätigkeit
Als
Arbeitnehmer sind Sie normalerweise an einer Arbeitsstelle tätig, die sich immer am gleichen Ort befindet. So etwas
nennt das Finanzamt dann
Arbeitsstätte. Anders ist das bei einer
Einsatzwechseltätigkeit. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber an unterschiedlichen Örtlichkeiten tätig ist. Das typische Beispiel sind Monteure, die auf mehreren Baustellen eingesetzt werden. Oder Referendare, die im
Rahmen ihres Ausbildung mehrere Stationen durchlaufen.

Einsatzwechseltätigkeit und Steuern
Aufgrund der mit einer
Einsatzwechseltätigkeit verbundenen Mobilität befindet sich der Arbeitnehmer in einer besonderen Situation, die sich
durch höhere Aufwendungen für
Fahrtkosten und Verpflegungen und Übernachtungen auszeichnet. Seine erhöhten Ausgaben wird dadurch Rechnung getragen, dass diese vom Finanzamt seitdem Veranlagungszeitraum nach den gleichen
Grundsätzen als Werbungskosten berücksichtigt werden, die für Dienstreisen gelten. Davor wurden Einsatzwechseltätigkeiten und Dienstreisen unterschiedlich steuerlich berücksichtigt.
Angabe in Steuererklärung
Als Arbeitnehmer tragen Sie die im Rahmen einer
Einsatzwechseltätigkeit entstandenen Aufwendungen in Ihrer
Steuererklärung in der
Anlage N unter der Rubrik „Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten“ ein. So lautet seit dem Kalenderjahr 2008 die offizielle Bezeichnung des Finanzamtes für Einsatzwechseltätigkeiten, Fahrtätigkeiten und Dienstreisen. Sollten sich noch weitere Fragen rund um die
Einsatzwechseltätigkeit ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.