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Elektronisches Fahrtenbuch

Steuer-Ratgeber E Elektronisches Fahrtenbuch

Elektronisches Fahrtenbuch - Wofür ein Fahrtenbuch?

Elektronisches Fahrtenbuch Bei betrieblich genutzten Pkws muss für die private Nutzung eine private Nutzung versteuert werden. Hierzu gibt es, wie in anderen Beiträgen erläutert, verschiedene Möglichkeiten. Häufig wird die sog. 1%-Regelung genutzt, da diese keine Fleißarbeiten für den Unternehmer beinhaltet. Es wird lediglich 1% des Bruttolistepreises monatlich als private Nutzung angenommen. Allerdings kann ein Fahrtenbuch durchaus günstiger sein, gerade wenn der Unternehmer den Pkw nur selten für private Fahrten nutzt.

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Fahrtenbuch „Klassik“

Der Fahrtenbuchklassiker ist natürlich das handgeschriebene Buch oder Büchlein. Erhältlich im Bürobedarfshandel, dass mit der Fleißarbeit des Unternehmers gefüllt wird. Dabei ist akribisch jede Fahrt festzuhalten. Der Kilometerstand am Anfang, am Ende, Ziel der Fahrt usw. Wichtig ist immer, dass die km-Angaben mit Belegen zB. aus der Werkstatt übereinstimmen.

Elektronisches Fahrtenbuch

Mittlerweile stehen dem Unternehmer natürlich zahlreiche elektronische Mittel zur Führung des Fahrtenbuches zur Verfügung. Eine benutzerfreundliche Angelegenheit ist ein Fahrtenbuch, das direkt in den Pkw eingebaut wird. Hier wird das Fahrtenbuch direkt mit dem Bordcomputer verbunden. Doch ist dies auch eine teure Angelegenheit.

Ansonsten bieten viele Hersteller Fahrtenbücher für den Computer an. Hier muss der Unternehmer natürlich noch tätig werden und seine Fahrten auch erfassen. Allerdings sind diese Arbeiten durch Mobiltelefone und sog. Smartphones sehr erleichtert. Dadurch braucht die Vorerfassung nicht manuell erfolgen. Abgesehen davon können die Apps dem Nutzer auch Arbeit abnehmen, indem häufige Ziele zB. zu Kunden etc. abgespeichert werden oder die Daten direkt an die Fahrtenbuch-Software übertragen werden.

Wichtig ist, dass die Daten in der Fahrtenbuchsoftware festgeschrieben werden müssen und nachträglich nicht mehr änderbar sind. Daher ist auch die Führung eines Fahrtenbuches in einer Exceldatei auch nicht zulässig. Hier besteht die Möglichkeit der nachträglichen Änderung. Wird ein Fahrtenbuch mittels einer solchen Fahrtenbuchsoftware regelmäßig und ordentlich geführt, werden die Eintragungen kaum Gegenstand von Diskussionen in einer Betriebsprüfung sein.
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