Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, kommt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daher wird so oft auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Mindestens zwei Personen können eine GbR gründen. Eine GbR ist nicht nur im wirtschaftlichen Bereich denkbar, sondern auch im sozialen, kulturellen oder gesellschaftlichen Bereich. Die GbR ist beschränkt rechtsfähig. Damit kann sie zB. Eigentum an Wirtschaftsgütern erwerben, klagen oder verklagt werden.
Gewerbliche GbR
Die GbR ist interessant für kleinere Unternehmen, zB. Handwerksbetriebe. Die Gründung ist einfach, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich, aber sicherlich sinnvoll. Doch eine GbR entsteht bereits aus schlüssigem Verhalten heraus, wenn zB. zwei Freunde auf einer Feier die Idee haben ein Catering-Unternehmen aufzubauen und sie, ohne weitere Absprachen, damit Beginnen Informationen einzuholen.
Grundsätzlich kann die GbR nach außen hin nur durch Zustimmung aller Gesellschafter tätig werden, zB. eine Maschine bestellen. Dies kann jedoch anders erfordert werden. Dies erfolgt dann im Gesellschaftsvertrag. Hierin kann zB. einem Gesellschafter die Geschäftsführung übertragen werden.
Haftung bei einer GbR
Die Haftung einer GbR ist nicht beschränkt. Nimmt ein Gläubiger die GbR in Haftung haftet diese mit dem gesamten Vermögen. Es kann aber auch jeder einzelne Gesellschafter in Anspruch genommen werden.
Eine freiberuflich tätige GbR (z. B. Anwaltssozietät) oder eine land- und forstwirtschaftliche GbR (zB. Vater und Sohn) ist auch möglich. Diese Gesellschafter erzielen dann Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit. Es gibt auch rein vermögensverwaltende GbRs (Immobilien oder Wertpapiere). Die Gesellschafter dieser GbR erzielen dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
Errichtung von Gebäuden als gewerbliche Einkünfte? Die aufwändige Errichtung mit Werkvertrag von Gebäuden führt zu gewerblichen Einkünften einer sonst vermögensverwaltenden GbR. Einkommensteuer Gewerbesteuer
Die hohe Kunst der Rechtsformwahl Eine GbR ist leichter gegründet als gedacht mit allen erdenklichen Folgen. Onlinehandel Umsatzsteuer
Land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaft Land und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaft Ehegatten, die als land und forstwirtschaftliche GbR handeln, brauchen keinen Vertrag. Einkommensteuer