Mandant: Passwort:
SteuerberaterSuche:  Steuer Suche
Steuerberater Facebook  Facebook     Steuerberater Twitter  Twitter

Grundsteuer

Steuer-Ratgeber G Grundsteuer

Grundsteuer als Realsteuer

Als Realsteuer bezieht sich die Grundsteuer direkt auf das inländische Grund- und Immobilieneigentum. Darüber hinaus spielen die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers keine Rolle bei der Bemessung dieser Steuervariante. In der Bundesrepublik ist die Grundsteuer sowohl im Grundgesetz (GG) als auch im Grundsteuergesetz (GrStG) verankert. Als Empfänger der Steuer gelten die örtlichen Kommunen beziehungsweise Städte. Daher wird die Grundsteuer auch zu den Gemeindesteuern gerechnet.

Steuerberater

Varianten der Grundsteuer

Im Gesetzestext werden zwei Formen der Grundsteuer unterschieden. Bei Variante A handelt es sich um die Besteuerung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Im Gegensatz dazu umfasst die Variante B bereits bebaute oder bebaubare Grundstücke und Immobilien. Als Bemessungsgrundlage dient der sogenannte Einheitswert, der neben der Grundsteuer, auch für die Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer herangezogen wird. Die Berechnung dieses Wertes erfolgt seitens des Finanzamtes auf Grundlage des Bewertungsgesetzes, in dem sich detaillierte Bewertungsmaßstäbe finden.

Berrechnung der Grundsteuer

Zur weiteren Berechnung des exakten Grundsteuerbetrages muss der Einheitswert noch mit der Grundsteuermesszahl und dem gemeindespezifischen Hebesatz multipliziert werden. Letzterer wird vom Gemeinderat auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie festgelegt. Die Grundsteuermesszahl hängt hingegen von der Art und Weise des Grundstücks ab. Grundsätzlich existieren gestaffelte Beträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und für sonstige Grundstücke. Unterschiede in der Berechnung treten dabei zwischen den neuen und den alten Bundesländern auf. Im Falle der Einfamilienhäuser existiert zudem eine wertabhängige Einstufung. So werden diese in den alten Bundesländern bis 38.346,89 Euro des Einheitswertes mit 26‰, danach mit 3,5‰ veranschlagt.

Befreiung von der Grundsteuer

Den gesetzlichen Rahmen für eine mögliche Befreiung von der Grundsteuer regeln die §§32 bis 34 des Grundsteuergesetzes. So sind beispielsweise denkmalgeschütze Immobilien von der Grundsteuer befreit, wenn der Ertrag hinter den Kosten zurückfällt. Wichtig hierbei ist, dass Anträge für das Vorjahr jährlich bis zu einer Frist vom 31. März bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden müssen.

Grundsteuer bei Vermietung

Eine weitere Besonderheit tritt bei Vermietung einer Immobilie auf. Hier ist der Eigentümer grundsätzlich dazu berechtigt die Grundsteuer, als Teil der Betriebskosten, auf die Nebenkosten aufzuschlagen. Dafür ist jedoch eine Klausel im Mietvertrag notwendig. Bei sogenannten typengemischten Nutzungsformen, wo gleichzeitig Gewerbe- und Grundsteuer fällig wird, ist diese generelle Möglichkeit jedoch nicht gegeben. Erst nachdem die Gewerbesteuer von der Grundsteuer abgezogen wurde, dürfen etwaige Restforderungen auf die Betriebskosten umgelegt werden.
Twittern

Guter & günstiger Steuerberater gesucht? Nutzen Sie unser Online-Steuerbüro.   

Aktuelle Artikel zum Thema Grundsteuer

  1. Grundsteuer trotz Hoheitsaufgaben
    Auch wenn ein privater Unternehmer hoheitliche Aufgaben übernimmt erhält er nicht die Steuerbefreiungen die der öffentlichen Hand für diese Aufgaben zuständen. Andere Steuerarten
  2. Keine Grundsteuerbefreiung für islamischen Kulturverein
    Nicht alle Religionsgemeinschaften sind grundsteuerbefreit. Andere Steuerarten
  3. Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten
    Dürfen die Erschließungskosten zu einer Erhöhung der Grundsteuer für den Erwerber des Grundstückes führen? Grunderwerbsteuer
  4. Grundsteuer und Verfassung
    Brauchen Grundstückseigentümer keine Grundsteuer zu bezahlen, weil sie verfassungswidrig ist? Grundsteuer

Diskussionen zu Thema Grundsteuer

  1. Forum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Thema: Gartenland verpachtet, wie dem FA anzeigen?
    Hallo, ich habe ab 01.04.2008 700 m² Gartenland in Deutschland verpachtet und erhalte dafür ca. 127 €/a incl. Grundsteuer . Ich mache meine ESt Erklärung per ...
  2. Forum Grundsteuer, Thema: Vermietete Objekte
    Hallöchen, kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass man sich als Eigentümer von vermieteten Objekten bei ausstehenden Mieten oder Leerstand, einen Teil der gezahlten zurückholen ...
  3. Forum Grundsteuer, Thema: Grunsteuer, Steuer, Wertfortschreibung, Nachzahlung,
    Hallo, Unlängst bekam ich vom Finanzamt einen Bescheid mit der Aufforderung die für die Jahre von 2003 2007 nachzuzahlen. 2007 wurde offensichtlich eine Wertfortschreibung ...

Wiki-Texte zu Grundsteuer

  1. Grundsteuer

Gesetze zu Grundsteuer

  1. Gesetz: Bewertungsgesetz, Paragraph: Außergewöhnliche Grundsteuerbelastung
  2. Gesetz: Grundsteuergesetz


Zum Steuer-Ratgeber
Online Steuerbüro
Wie es funktioniert
Warum es günstiger ist
Ihre Vorteile
Preis vergleichen
Soforthilfe
Über steuerberaten.de
Steuerberater Hotline
Kategorien:
Online Steuerbüro
Steuer-Ratgeber
Steuerinfos & Tools
Steuer-Blog
Steuer-Forum
Steuerberater Regional
Basis-Leistungen:
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärung
Jahresabschluss
Juristische Informationen:
Über steuerberaten.de
Datenschutzbestimmung
AGBs für Mandanten
Widerrufsbelehrung
Haftungsausschluss
Impressum