Erklärung der Lohnsteuer

Die
Lohnsteuer wird in Deutschland auf Grundlage von §38 des Einkommensteuergesetzes erhoben. Nach §19 desselben Gesetzes unterliegen Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit dieser
Art der Besteuerung. Als
Steuerschuldner tritt der Arbeitnehmer auf, was die
Lohnsteuer als direkte Besteuerung ausweist.
Abhängigkeit von der Lohnsteuerklasse
Abhängig ist die Höhe der veranschlagten
Lohnsteuer von der Lohnsteuerklasse, die sich auf ein sechsstufiges System stützt. Sie wird aufgrund des persönlichen Familienstandes eines jeden
Arbeitnehmers festgesetzt. Die individuelle Lohnsteuerklasse ist auf der Steuerkarte vermerkt, die jährlich von der amtlichen Gemeindebehörde ausgestellt wird.
Anhand
der jeweiligen Steuerklasse werden, in einem monatlichen Intervall, die
Lohnsteuer, der
Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls die Kirchensteuer bei der
Lohnabrechnung bemessen und direkt vom Brutto-Lohn abgezogen. Etwaige Freibeträge, die ebenfalls
auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen sind, werden dabei berücksichtigt. Seit 2005 gilt beispielsweise
ein gesetzlicher Grundfreibetrag von 7664 Euro für jeden Partner innerhalb einer Ehegemeinschaft, ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro, eine
Pauschale für Sonderausgaben von 36 Euro sowie eine Vorsorgepauschale, die sich nach dem Bruttolohn bemisst. Übersteigen die Ausgaben die genannten Pauschalbeträge ist es möglich
über einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung diese Mehrleistungen geltend zu machen. Neben der individuellen Besteuerung anhand der spezifischen Lohnsteuerklasse, tritt in Ausnahmefällen die Lohnsteuerpauschalisierung in Kraft. Diese beträgt, in Abhängigkeit von dem Beschäftigungsverhältnis, zwischen 2 und 25% des Brutto-Einkommens.
Berechnung der Lohnsteuer
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Rückforderung im Lohnsteuer-Jahresausgleich
Da es sich um eine
Quellensteuer handelt, wird der Betrag direkt vom Arbeitgeber an das
Finanzamt weitergeleitet. Ebenso zeigt sich der Arbeitgeber für eine fristgerechte Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt verantwortlich. Aus diesem Grund müssten, im Falle einer Beanstandung, etwaige Rechtsansprüche durch das zuständige Finanzamt gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen. Sollten während des Kalenderjahres zu viel Steuern gezahlt worden sein, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf des Jahres im Zuge des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zurückfordern. Bei Arbeitnehmern geschieht dies durch die Steuererklärung.
Zeitraum der Lohnsteuer
Als Zeitraum für die Anmeldung zur
Lohnsteuer ist von Gesetzeswegen der Kalendermonat festgelegt worden, jedoch kann sich dieser erweitern. Dies geschieht, wenn die gezahlt
Lohnsteuer im zurückliegenden Kalenderjahr in einem Intervall zwischen 800 Euro und 3000 Euro lag. In diesem Fall ist ein Anmeldezeitraum von einem Quartal vorgesehen. Bei Abgaben unter 800 Euro erweitert sich dieser nochmals auf ein Jahr.
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