Rentner – steuerliche Grundlagen

Rentner ist, wer überwiegend nicht mehr erwerbstätig ist und eine Rente bezieht. Bei der Rente handelt es sich um eine gesetzliche oder private Versicherungsleistung.
Steuerliche Behandlung von Renten
Die
Besteuerung hängt davon ab, ob es sich um eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Rente einer privaten Rentenversicherung, einer Pension des öffentlichen Dienstes oder um eine Leistung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge handelt.
Im weiteren Verlauf des Artikels informieren wir Sie ausführlich über die Besteuerung der jeweiligen Renten. Gerne können Sie auch unsere
Renten-Ampel nutzen, um zu ermitteln, ob
Sie eine Steuererklärung abgeben müssen und mit wie viel Steuern Sie ungefähr zu rechnen haben.
Gesetzliche Rentenversicherung
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit dem Jahr 2005 ein bestimmter Teil der Rente besteuert. Wie hoch dieser ist, richtet sich danach, seit welchem Jahr der Betroffene eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung bezieht. Je später der Rentenbeginn ist, desto höher ist der besteuerte Teil der Rente. Wer beispielsweise im Jahr 2009 in Rente ging, der muss nur 58 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Liegt hingegen der Renteneintritt erst im Jahr 2040 oder später, wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll versteuert. Das gilt natürlich nur, soweit der jeweilige
Rentner mit seinem
zu versteuernden Einkommen den
Grundfreibetrag überschreitet.
Pensionen
Demgegenüber werden Pensionen des öffentlichen
Dienstes vom Finanzamt wie normales Arbeitseinkommen besteuert.
Betriebliche Altersvorsorge
Bei Leistungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist
die Besteuerung unterschiedlich. So sind die Leistungen aus einer Pensionszusage oder einer betrieblichen Unterstützungskasse voll steuerpflichtig.
Demgegenüber werden Betriebsrenten aus einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung normalerweise nur
mit dem Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Lebensalter bei Beginn der Rente. Wer dann beispielsweise 65 Jahre alt ist, bei dem beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent - bis zum Lebensende. Anders ist das allerdings, soweit während der Ansparphase etwa eine Riester-Förderung in Anspruch genommen wurde. Dann werden die Leistungen voll vom Fiskus versteuert.
Private Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Renten aus einer privaten Rentenversicherung werden – wie bei einer privaten Unfallversicherung oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - normalerweise nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Hier gibt es bei der privaten Rentenversicherung jedoch Ausnahmen, wenn etwa statt laufender Rentenzahlungen ein bestehendes Kapitalwahlrecht ausgeübt wurde oder es sich um einen Riester-Vertrag handelt.
Sollten Sie weitere Fragen rund um die die steuerliche Behandlung von Renten und sonstigen Einkünften als
Rentner haben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter – damit Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen.