Was versteht man unter Sterbegeld?
Das
Sterbegeld ist als finanzieller Ausgleich
für die Aufwendungen für die Bestattung eines Verstorbenen gedacht und war bis 2004 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Zuge der verschiedenen Reformen wurde diese Leistung immer mehr eingeschränkt, der Zuschuss zu den Bestattungskosten betrug zum Schluss 525,00€ beim Tod des Mitgliedes und 262,50€ beim Tod eines familienversicherten Angehörigen und ist dann ganz weggefallen.
Sterbegeld gibt es allerdings noch in der Beamtenversorgung. Nach § 18
Beamtenversorgungsgesetz erhalten die Hinterbliebenen eines Beamten oder Ruhestandsbeamten ein
Sterbegeld in Höhe des Zweifachen des Ruhestandsgehaltes bzw. der Dienstbezüge.
Auch Arbeitgeber zahlen vereinzelt
Sterbegeld in Form einer Sterbebeihilfe beim Tod eines Arbeitnehmers an die Hinterbliebenen. Dies ist dann aber einzelvertraglich im Arbeitsvertrag geregelt.

Folge eines Arbeitsunfalls
Verstirbt ein Versicherter in Folge eines Arbeitsunfalls, so zahlt die gesetzliche Unfallversicherung den Hinterbliebenen ein
Sterbegeld. Dieses
Sterbegeld beträgt Ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße, die im Voraus festgelegt wird. Derzeit beträgt die Bezugsgröße für die alten Bundesländer 30.660,00 € jährlich und für die Neuen Bundesländer 26.040,00 € jährlich. Es kommt also bei der Berechnung des Sterbegeldes nicht auf den Verdienst an, den der Verstorbene vorher erzielt hat, sondern die Höhe des Sterbegeldes ist immer gleich, egal,
ob ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erlitten hat,
oder ein Student oder ein Schulkind auf dem Weg zur Ausbildungsstätte verunglückt ist. Ausgezahlt wird das
Sterbegeld von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und den Berufsgenossenschaften.
Private Unfallversicherungen
Private Unfallversicherungen zahlen
Sterbegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Hier fließt das Geld zusätzlich auch dann, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls war und
Sterbegeld durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger gezahlt wird. Private Krankenversicherungen allerdings zahlen kein
Sterbegeld, da der Tod kein Versicherungsfall im Sinne der Krankenversicherungen ist.