Die Steuererstattung

Wer Einkünfte –
etwa als Arbeitnehmer aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit, als Unternehmer aus einer selbstständigen Tätigkeit, als Vermieter aus Vermietung seiner Immobilie
oder aus Kapitalvermögen erzielt, der zahlt häufig zu hohe Steuern an das
Finanzamt. Gerade Angestellte, bei denen zunächst der Arbeitgeber die Steuern vom Lohn abführt, haben außer der Eintragung von Freibeträgen
auf der Lohnsteuerkarte - keine andere Möglichkeit, als sich durch die
Abgabe der Steuererklärung zu viel entrichtete Steuern im Wege der
Steuererstattung vom Finanzamt zurückzuholen.

Wie man in den Genuss einer Steuererstattung kommt
Hierfür ist es wichtig, dass Sie dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung die einzelnen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten –
etwas von Werbungskosten,
Betriebsausgaben,
Sonderausgaben, Versicherungsbeiträgen, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen - auch vollständig ausschöpfen. Hier ist oft mehr drin, als Sie denken. Dies wird insbesondere von Steuerpflichtigen unterschätzt, die nicht zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Das Team von steuerberaten.de hilft Ihnen hier gerne weiter. Das gilt auch dann, soweit das Finanzamt nicht alle in Ihrer Steuererklärung
geltend gemachten Aufwendungen im
Steuerbescheid anerkennt. Selbstverständlich erledigen wir auf Wunsch für Unternehmen auch die
Lohnbuchhaltung, die
Finanzbuchhaltung oder Ihren
Jahresabschluss. Wir informieren Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten. Rufen Sie uns kostenlos an unter 0800 / 815 815 8 (werktags 09:00 - 18:00 Uhr) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.