Der Steuerfreibetrag

Es gibt viele Steuerfreibeträge, die man für sich gegenüber dem Fiskus beanspruchen kann. Durch einen
Steuerfreibetrag wird bewirkt, dass sich die Steuerlast des Steuerpflichtigen vermindert.
Durch Steuerfreibeträge soll eine übermäßige Belastung des einzelnen Steuerzahlers vermieden werden. Dies gebietet neben dem in de Verfassung niedergelegten Sozialstaatsprinzip auch der Gleichbehandlungsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes (GG). Das bekannteste Beispiel
ist der Grundfreibetrag.
Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, braucht
der betroffene Arbeitnehmer oder Selbstständige keine Einkommenssteuer an den Fiskus zu entrichten. Ein
Steuerfreibetrag bleibt beim Überschreiten erhalten und fällt dann nicht weg. Das bedeutet ua. auf den Grundfreibetrag bezogen, dass Einkünfte nur insoweit besteuert werden, wie sie diesen überschreiten.

Beispiele für Steuerfreibeträge
Beispiele für Steuerfreibeträge sind der Grundfreibetrag, der Sparer-Pauschbetrag, der
Kinderfreibetrag, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Übungsleiterfreibetrag sowie der Behindertenfreibetrag. Darüber hinaus gibt es noch Steuerfreibeträge im Erbschaftssteuerrecht.
Unterschied zur Steuerfreigrenze
Viel ungünstiger sieht es demgegenüber bei einer Steuerfreigrenze aus. Wird diese auch nur geringfügig überschritten, so fällt er völlig weg. Dadurch werden die jeweiligen Einkünfte vollständig besteuert. Beispiele aus der Praxis sind etwa die Freigrenze von 44,- Euro für Sachbezüge pro Mitarbeiter oder von 110,- Euro pro Teilnehmer an einer
Betriebsveranstaltung im Kalenderjahr - die ein Arbeitgeber unbedingt befolgen sollte.
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