Student – eine steuerliche Betrachtung
Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und Mieten in den Universitätsstädten müssen viele Studenten heutzutage
neben dem Studium arbeiten. Dabei
ist der Steuerfreibetrag schnell überschritten. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Staat diese für sich behalten darf. Wichtig ist es, dass man hier als
Student eine
Steuererklärung abgibt. Häufig bekommt man dann häufig zumindest einen Teil der abgeführten Steuern zurück.

Geltendmachung von Werbungskosten
Dabei sollte man vor allem an die
Geltendmachung von Werbungskosten denken. Darunter fallen alle Ausgaben, die einen Bezug zum ausgeübten Job haben. Auf jeden Fall steht dem
Studenten die Werbungskostenpauschale zu. Das gilt selbst dann, wenn überhaupt keine Werbungskosten angefallen sind.
Geltendmachung von Sonderausgaben
Die Kosten für das Studium kann der
Student im Rahmen des
Erststudiums nach der gegenwärtigen Gesetzeslage normalerweise
nur als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dies ist allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe möglich. Wer darüber kommt, sollte sich am besten darüber informieren, inwieweit aufgrund der Rechtsprechung ein
Geltendmachung der Aufwendungen als Werbungskosten sinnvoll ist.
Gefahr: Wegfall des Kindergeldes
Darüber hinaus sollte drauf geachtet werden, dass die Jobberei zu einem Wegfall des Kindergeldes bei den führen kann,
wenn das Einkommen und sonstige Bezüge
eine bestimmte Grenze überschreiten. Allerdings werden bestimmte Aufwendungen auf das Einkommen des Studenten angerechnet. Hierzu gehören neben Ausgaben fürs Studium etwa auch bei Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies führt dazu, dass der
Student in der Praxis oft diese Grenze überschreiten kann.
Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema Studium und Steuern ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.