Trinkgeld
Beim
Trinkgeld handelt es sich um einen freiwilligen Obolus, der vor allem im Dienstleistungsbereich zB. bei Kellnern oder Handwerkern üblich ist. Dabei geht es darum, dass der Kunde hiermit zeigt, dass er mit der Erbringung einer bestimmten Leistung zufrieden ist. In der deutschen Gastronomie ist meistens ein Betrag zwischen 5% und 10% üblich. In anderen Ländern wird teilweise ein höherer Betrag gegeben. Das gilt vor allem für die USA.

Trinkgeld und Steuern
Trinkgelder brauchen in Deutschland gewöhnlich nicht versteuert werden. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 3 Nr. 51 des
Einkommenssteuergesetzes (EStG). Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es vom Gast freiwillig gegeben wird. Ist es hingegen als Bedienungszuschlag vorgeschrieben, fallen dafür
Steuern und Sozialabgaben an. Darüber hinaus ist
Trinkgeld nur steuerfrei, soweit es die Mitarbeiter erhalten. Erhält hingegen der Unternehmer selbst
Trinkgeld, muss er es versteuern. Wichtig ist, dass die Angestellten direkt das
Trinkgeld erhalten. Es sollte nicht erst vom Arbeitgeber gesammelt und dann verteilt werden.
Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Thema
Trinkgeld ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.