Umzugskosten - Absetzbarkeit als Werbungskosten
Bei einem Umzug fallen häufig hohe Kosten an. Hier sollten Sie an das
Finanzamt denken. Unter Umständen können
die anfallenden Aufwendungen als
Werbungskosten veranschlagen. Dies setzt voraus, dass sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind. Davon ist gewöhnlich dann auszugehen, wenn sich die
Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstelle pro Wegstrecke um mindestens 30 Minuten reduziert. Manchmal ist auch die Rechtsprechung etwa großzügiger.
In diesem Fall macht auch es nichts, wenn außerdem private Gründe für einen Umzug sprechen. Darüber hinaus reicht es aus, soweit der Arbeitgeber den Umzug aus dienstlichen Gründen angeordnet hat.

Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastungen
In manchen Fällen können die Aufwendungen für einen privaten Umzug als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig ist. Hierüber benötigen Sie ein Attest. Dieses muss unbedingt vorher erstellt worden sein. Ansonsten erkennt es das Finanzamt im Regelfall nicht an.
Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema
Umzugskosten ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.