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Unterhalt

Steuer-Ratgeber U Unterhalt

Unterhalt – Grundlagen

Unterhalt sind Leistungen, durch den der Lebensbedarf einer bedürftigen Person sichergestellt werden soll. In welchen Fällen Unterhalt zu zahlen ist, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Familienrecht geregelt. Für die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ergibt sich die Verpflichtung zum Unterhalt aus § 5 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG).

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Steuerliche Behandlung von Unterhalt

Insbesondere kommt ein Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Dies setzt normalerweise voraus, dass aufgrund der Vorschriften des BGB eine gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung von Unterhalt besteht.

Unterhalt ist bei einem bedürftigen Ehegatten jedoch erst nach der Trennung oder Scheidung absetzbar. Der Grund für diesen Ausschluss während des ehelichen Zusammenlebens liegt darin, dass hier der günstige Splittingtarif in Anspruch genommen werden darf.

Als unterhaltspflichtiger Ehegatte haben Sie nach einer Trennung unter Umständen auch die Möglichkeit anstelle des Abzuges als außergewöhnliche Belastungen den Sonderausgabenabzug (sogenanntes Realsplitting) zu wählen. Dies setzt allerdings voraus, dass Ihr Ehegatte dem zustimmt. Dieser hat als Unterhaltsempfänger nämlich den Nachteil, dass er dann die erhaltenen Zahlungen versteuern muss. Demgegenüber besteht bei der Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung die Schwierigkeit, dass Einkünfte und Bezüge des Empfängers zu einer Minderung des Unterhaltshöchstbetrages führen können.

Gleichgeschlechtliche Partner

Auch unter den gleichgeschlechtlichen Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können Unterhaltsleistungen als außergewöhnlichen Belastungen abziehbar sein. Dies gilt sowohl bei einem Zusammenleben, wie nach der Trennung.

Bedürftige Verwandte

Darüber hinaus besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Unterhalt nach § 33a EStG auch gegenüber bedürftigen Verwandten in gerader Linie. Das sind vor allem Kinder und Eltern. Geschwister fallen hier nicht drunter. Es gibt keinen Unterhalt für Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder auf Kindergeldfreibeträge besteht.

Eheähnliche Gemeinschaft

Ein steuerlicher Abzug von Unterhalt kommt auch infrage, soweit die unterstützte Person den gesetzlichen Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist. Hierzu gehört der Partner in eheähnlicher Gemeinschaft und andere nicht unterhaltsberechtigte Angehörige, soweit diesen aufgrund von Unterhaltsleistungen Sozialleistungen verweigert werden.

Unterhalt bei akuten Notlagen

Bei Nichtbestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht kann sich die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG aufgrund einer akuten Notlage - zB. aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer Unwetterkatastrophe - ergeben.

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen rund um die Absetzbarkeit von Unterhalt haben oder konkrete Rechenbeispiele wünschen, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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Formulare zu Unterhalt

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  2. Einkommensteuer: Anlage Unterhalt 2007 - für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
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  1. NachrichtenAgence France-Presse
    NachrichtenAgence France Presse Die internationale Nachrichtenagentur AFP Agence France Presse unterhält Büros in 165 Ländern der Erde. Täglich verbreitet AFP mehrere Millionen Wörter in vielen Sprachen, dazu einen umfangreichen Foto und Infografikdienst sowie integrierte Multimedia Newspakete für Online Medien.
  2. Bundesministerium für Frauen, Familie, Senioren und Jugend
    Es setzt sich für die Familienförderung Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Mutterschutz , die Seniorenförderung, die Gleichstellung, die Kinder und Jugendförderung, den Zivildienst, die Wohlfahrtspflege und das bürgerschaftliche Engagement ein. Über die Politikbereiche, Gesetze, Publikationen und die Aktionen 'Internationales Jahr der Freiwilligen', 'Mehr Respekt vor Kindern' und 'Mehr Spielraum für Väter' wird informiert.

Wiki-Texte zu Unterhalt

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  1. Gesetz: Insolvenzordnung, Paragraph: Unterhalt aus der Insolvenzmasse


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