Ihr Steuerberater für Kryptowährung und Bitcoin

Jahrelange Erfahrung in der Betreuung vieler Trader bundesweit macht uns zu einem erfahrenen Berater für Kryptowährung und Bitcoin

Erfahrungen & Bewertungen zu steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbH

Das Thema Kryptowährung und insbesondere Bitcoin beschäftigt seit Jahren private Anleger und (große) Investoren gleichermaßen. Das Interesse an Kryptowährungen steigt und damit auch der Kurs der Währungen – was aktuell wieder sehr gut beim Bitcoin-Kurs sichtbar ist. Ein Rekordhoch jagt das nächste und immer mehr Menschen beschäftigen sich mit der Möglichkeit, ihr Geld in Kryptowährungen zu investieren. Eine Wallet ist schnell beschafft und die ersten Coins gekauft. Kniffliger wird es jedoch bei der steuerlichen Betrachtung von Gewinnen und Verlusten aus dem Trading. Hier stehen viele Trader vor der Frage, wie Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf steuerlich zu behandeln sind.

Unsere spezialisierten Steuerberater betreuen bereits zahlreiche Trader ortsunabhängig und digital im gesamten Bundesgebiet. Auch Sie beraten wir gerne proaktiv und ganzheitlich, damit Sie sich komplett auf Ihr Tradinggeschäft konzentrieren können. Die grundsätzlichen Gesetzmäßigkeiten sind relativ schnell erklärt: Da Kryptowährungen aktuell (noch) nicht als offizielles Zahlungsmittel gelten, werden Bitcoin, Etherum und Co. steuerlich als immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen, die es korrekt zu behandeln gilt. Der Kauf und Verkauf der Coins führt zu jährlichen Gewinnen oder Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, die in den jeweiligen steuerlichen Erklärungen auszuweisen sind. Eine sorgfältige Dokumentation der erfolgten Käufe und Verkäufe ist hierfür unabdinglich. Andernfalls kann es zu schwerwiegenden Problemen kommen, woraus hohe Nachzahlungen drohen.

Grundsätzlich gilt für private Anleger folgendes: Wenn Sie Kryptowährungen (Bitcoin, Etherum etc.) innerhalb eines Kalenderjahres kaufen und wieder verkaufen, sind die Gewinne bis zu einer Grenze von 600 Euro steuerfrei. Übersteigt der Gewinn aus den Veräußerungsgeschäften diesen Betrag, ist der komplette Betrag voll zu versteuern. Wichtig: Die Freigrenze von 600 Euro bezieht sich im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte nicht ausschließlich auf die Veräußerung von Kryptowährungen. Haben Sie innerhalb des Kalenderjahres bereits ein anderes Gut (bspw. ein Gemälde) gekauft und veräußert und dort bereits einen Gewinn von 610 Euro erzielt, ist die Freigrenze bereits überschritten und der Gewinn entsprechend voll zu versteuern. Anders verhält sich die Thematik, wenn Sie die Kryptowährungen bereits länger als ein Jahr in Ihrem Bestand haben – denn dann sind die entsprechenden Gewinne steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt hier keine Rolle. Ähnlich verhält es sich im Bereich der Verluste. Verluste, die aus Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Kalenderjahres entstehen, können in begrenztem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Verluste aus Veräußerungen von Kryptowährungen, die sich länger als ein Jahr im Bestand befanden, sind nicht geltend zu machen. Ein interessanter Sonderfall entsteht, wenn Sie beispielsweise Bitcoin in Etherum tauschen – denn dann dies steuerlich gesondert behandelt. Hier waren aus steuerlicher Sicht die Bitcoins kurzzeitig "normales Geld" und im Anschluss dann Etherum.

Soweit ein grober Einblick zu den steuerlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Veräußerung von Bitcoins und Co. Es gibt selbstverständlich zahlreiche weitere Besonderheiten, auf die wir gerne in einem persönlichen Gespräch eingehen. Die oben genannten Ausführungen ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Schwierigkeit besteht in der notwendigen (buchhalterischen) Nachvollziehbarkeit Ihrer Tradinggeschäfte, der korrekten Ausweisung der Kryptowährungskurse etc. Dies macht die steuerliche Betrachtung Ihrer Geschäfte und die Konkretisierung Ihrer Gewinne und Verluste komplex und aufwändig – zumal häufig eine Vielzahl von Tradingvorgängen existieren.

Als Online-Steuerberater arbeiten wir zu 100 % digital und ortsunabhängig. Unsere effiziente, digitale Arbeitsweise spart Ihnen Zeit und Geld. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

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  • steuerberaten.de

    Wir sind sehr zufrieden mit der professionellen Steuerberatung und der reibungslosen digitalen Zusammenarbeit mit steuerberaten.de. Wir fühlen uns hinsichtlich unserer steuerlichen Belange gut und proaktiv beraten. Die steuerberaten.de Plattform macht die Zusammenarbeit effizient und einfach.

    Prof. Christian Solmecke WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
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    Obwohl ich mich bereits intensiv mit Steuern beschäftige, konnte ich durch den engen Austausch mit Christian und dem Team von steuerberaten.de noch einiges dazulernen und meine Steuern optimieren. Ich habe euch viel zu verdanken!

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    Als Unternehmerin und Influencerin sind meine steuerlichen Anforderungen komplex und ständig im Wandel. Die steuerberaten.de Steuerberater kennen sich in meiner Branche bestens aus und beraten mich proaktiv bzgl. meiner steuerlichen Belange. Für alle Influencer und Unternehmer, die eine verlässliche und kompetente steuerliche Unterstützung suchen, ist steuerberaten.de aus meiner Sicht die ideale Wahl.

    Michéle de Roos Influencerin & Unternehmerin
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    Immer da als Lösungsanbieter für unsere Unternehmensgruppe, wenn die äußeren politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen es erfordern, oder wenn der Wind mal wieder uns als Unternehmen stärker oder unerwartet ins Gesicht bläst, ist Herr Gebert als Partner u. Berater da.

    Temba Schuh Prof. Schuh Securities GmbH
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    Dank steuerberaten.de kann ich mich ohne schlechtes Gewissen aufs Wachstum der Content Minds GmbH konzentrieren. Bei meiner Ex-Steuerberatung musste ich mich für meinen Wunsch auf digitales Arbeiten und meinen modernen Business-Methoden rechtfertigen. Das ist hier anders. Bei steuerberaten.de weiß ich, dass meine steuerlichen Angelegenheiten professionell und effizient geregelt werden. Danke für die Zusammenarbeit auf Augenhöhe!

    Franz Wegner Content Minds GmbH

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