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Unternehmergesellschaft UG

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 21.12.2018 2 Min. Lesezeit

Die Unternehmergesellschaft – kurz UG

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist ein recht neues Konstrukt. Es handelt sich dabei um eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die mit nur einem Euro gegründet werden kann. Mit der Einführung der UG sollte auf die Konkurrenz „Limited“ reagiert werden. Die UG ist eine GmbH, gedacht quasi als Einstiegs-GmbH, da sie ohne Stammkapital gegründet werden kann. Sie kann zwar in eine GmbH umgewandelt, eine GmbH kann aber nicht in eine UG umgewandelt werden. Die Vorschriften für die UG sind im GmbHG mit verankert worden. Wird das Stammkapital einer GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht, gelten nicht mehr die Sondervorschriften des GmbHG für die UG. Es handelt sich dann automatisch um eine vollwertige GmbH.

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Gründung einer UG

Die UG kann, genauso wie die GmbH, nur mit notarieller Beurkundung gegründet werden. Die UG kann nur durch Bargründung, also Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von mindestens 1 Euro bis maximal 24.999 Euro, gegründet werden. Eine Umwandlung oder Sachgründung ist nicht möglich. Es können maximal drei Gesellschafter beteiligt sein.

Gesetzliche Rücklage bei einer UG

Die UG muss jedes Jahr 25% ihres Gewinns, abzüglich des Vorjahresverlusts, in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Solange, bis Eigenkapital in Höhe von 25.000 Euro erreicht wird und es sich dann um eine vollwertige GmbH handelt. Dies muss allerdings mit notariellem Gesellschafterbeschluss beschlossen werden. Die Verwendung der Rücklage ist klar vorgeben und z.B. nicht für Ausschüttungen an die Gesellschafter vorgesehen.

Gesellschafterversammlung bei der UG

Die Gesellschafterversammlung muss bei einer UG erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit einberufen werden.

Liquidation einer UG

Bei einer Liquidation gelten die Vorschriften des GmbHG über die Liquidation. D.h. die UG muss einen Auflösungsbeschluss fassen, Liquidatoren anmelden und die Liquidation an drei Terminen in den Gesellschaftsblättern bekannt machen.

Einsatzbereiche

Sämtliche Einsatzbereiche wie bei einer GmbH sind denkbar. So z.B. auch eine UG & Co. KG.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 21.12.2018 07:09 Uhr

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