Braucht man noch eine § 22 f UStG Bescheinigung?
Die in der ersten Fassung des § 22f UStG geforderte "Bescheinigung über die steuerliche Erfassung" stellte das zentrale Element der besonderen Aufzeichnungspflichten für die damals so bezeichneten elektronischen Marktplätze (bspw. Amazon)dar. Dieses "Bescheinigungsverfahren" gilt seit dem ...