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Wie hoch darf ein Geschäftsführergehalt sein?

Geschätzte Lesezeit: 7 Min.

Unter bestimmten Umständen wird das Geschäftsführergehalt vom Finanzamt nicht anerkannt (bspw. bei zu hohem Gehalt oder bei Nichtberücksichtigung der Formalitäten). Grund hierfür ist, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln könnte.

Für die Höhe eines zulässigen Geschäftsführergehalts sieht das Steuerrecht einige Grenzen vor. Nachfolgend gehen wir auf die Rahmenbedingungen für ein angemessenes Geschäftsführergehalt ein.

Geschäftsführergehalt bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Die steuerlichen Einschränkungen bei dem Geschäftsführergehalt betreffen sowohl die GmbH-Geschäftsführer als auch die Geschäftsführer von UG‘s (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften oder Genossenschaften.

Für Einzelkaufleute stellt sich die Frage des Geschäftsführergehaltes nicht, da die Vereinbarung eines Geschäftsführergehaltes für einen Einzelunternehmer grundsätzlich nicht anerkannt wird. Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hingegen kann ein Geschäftsführergehalt vereinbart werden. Aus steuerlicher Sicht wird dieses aber wie ein laufender Gewinn aus der Personengesellschaft behandelt (Sonderbetriebseinnahme).

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Wann ist das Geschäftsführergehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?

Die Vergütung für die Tätigkeit eines Geschäftsführers stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG dar, wenn:

  • die Vergütung zu einer Vermögensminderung bei der GmbH führt, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,
  • sich die Vergütung auf die Höhe des steuerlichen Gewinns der GmbH ausgewirkt hat und
  • keine offene Ausschüttung vorliegt.

Die Prüfung, ob eine vGA vorliegt, erfolgt bei Geschäftsführervergütungen grundsätzlich in drei Schritten.

  1. Zunächst ist zu prüfen, ob die gewährten Vergütungen dem Grunde nach durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. In diesem Fall wäre die gesamte Vergütung als vGA zu qualifizieren. Dies wäre bspw. der Fall, wenn keine klare und eindeutige Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Darauffolgend ist zu prüfen, ob die einzelnen Vergütungsbestandteile (z. B. Kfz-Nutzung, Tantieme etc.) durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dies wäre der Fall, wenn der einzelne Vergütungsbestandteil nicht fremdüblich wäre.
  3. Abschließend ist die Gesamtvergütung der jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Angemessenheit zu prüfen. Bei dieser Prüfung kommt es darauf an, ob die Vergütung der Höhe nach auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist. Für die Angemessenheit der Bezüge gibt es keine feste Grenze. Der angemessene Betrag ist vielmehr durch Schätzung zu ermitteln, wobei der Bereich des Angemessenen sich häufig auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen erstreckt.

Welche Regelungen müssen in den Geschäftsführeranstellungsvertrag aufgenommen werden?

Grundsätzlich muss das Geschäftsführergehalt in einem Arbeitsvertrag (Geschäftsführeranstellungsvertrag) vor der Auszahlung festgehalten und vereinbart werden.

Bei Geschäftsführern, die auch beherrschende Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind, müssen weitere Regelungen beachtet werden (Klarheitsgebot). Für die Anerkennung des Geschäftsführergehaltes muss eine

  • zivilrechtlich wirksame
  • klare,
  • eindeutige und
  • im Voraus abgeschlossenen

Vereinbarung getroffen werden.

Hierzu ist regelmäßig ein schriftlicher Geschäftsführeranstellungsvertrag erforderlich. Es muss u. a. sichergestellt sein, dass der Geschäftsführervertrag auch gesellschaftsrechtlich zulässig ist. Hier ist insbesondere auf die Regelung des § 181 BGB hinzuweisen (Selbstkontrahierungsverbot). Hiernach bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn der Geschäftsführer rechtlich wirksame Verträge mit sich selbst als Vertreter seiner Kapitalgesellschaft schließen will.

Diese strengen formalen Kriterien gelten auch, wenn nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters bei dem Unternehmen angestellt werden sollen oder wenn mehrere Minderheitsgesellschafter, die zusammen die Mehrheit der Stimmrechte haben, gemeinsam über ihre jeweiligen Anstellungsverträge verhandeln.

Wie hoch darf ein Geschäftsführergehalt insgesamt sein?

Doch wie kann man eine angemessene Höhe des Gehalts am besten festlegen? Dabei sollten zunächst einige Kriterien wie

  • Art und Umfang der Tätigkeit (Branche, Umfang des Kundenkreises),
  • die Größe des Unternehmens,
  • Jahresumsatz,
  • persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse des Geschäftsführers,
  • Verantwortungsgrad (Allein- oder Mitgeschäftsführer)
  • Risikobereitschaft

definiert werden.

Zudem sind relevant:

  • das Verhältnis des Geschäftsführergehaltes zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Eigenkapitalverzinsung sowie
  • die Höhe der Vergütungen, die in gleichartigen Betrieben an Geschäftsführer für entsprechende Leistungen gezahlt werden.

Vorrangig wird die Größe des Unternehmens in Betracht gezogen. Je größer ein Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt des Geschäftsführers sein. Mit der Größe eines Unternehmens steigt im Regelfall der Arbeitseinsatz, die Verantwortung und das Haftungsrisiko des Geschäftsführers. Insbesondere betrachtet die Finanzverwaltung dabei die Umsatzhöhe und die Anzahl der Angestellten.

Vorteile eines hohen Geschäftsführergehaltes

Wenn ein alleiniger Geschäftsführer auch gleichzeitig der Hauptgesellschafter des Unternehmens ist, kann er sein Gehalt selbst bestimmen. Wichtig um hier eine Entscheidung zu treffen ist die steuerliche Abziehbarkeit des Geschäftsführergehaltes auf Ebene der Kapitalgesellschaft.

Denn im Gegensatz zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind Gehälter, Tantiemen und Gehaltsextras in einer Kapitalgesellschaft Betriebsausgaben. Da der Geschäftsführer steuerrechtlich ein Angestellter der Firma ist, mindern die Geschäftsführerbezüge den zu versteuernden Gewinn.

Dabei spart das Unternehmen Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag beträgt rund 16%. Die Gewerbesteuer hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Sie liegt zwischen rund 8% und 17% je nachdem in welcher Gemeinde die Gesellschaft ansässig ist.

Die Gesamtsteuerbelastung liegt bei größeren Städten bei rund 32%. Dieser Steuerquote der Kapitalgesellschaft stellt dann auch die Steuerersparnis bei der Kapitalgesellschaft durch das Geschäftsführergehalt dar.

Zwar unterliegt das Geschäftsführergehalt der privaten Steuerbelastung des Geschäftsführers, sodass der Steuerentlastung bei dem Unternehmen eine Steuerbelastung bei dem Geschäftsführer entgegensteht.

Der individuelle private Steuersatz des Geschäftsführers hängt von der gesamten Höhe seiner Einkünfte ab. Hierbei ist der progressive Steuertarif zu beachten. Der Steuersatz des Geschäftsführers liegt zwischen 0% und rund 45%.

Aufgrund der Steuerersparnis bei der Kapitalgesellschaft von rund 32% ist es bei einer steuerlichen Gesamtbetrachtung sinnvoll, das Geschäftsführergehalt zumindest so hoch anzusetzen, dass der Geschäftsführer eine private Steuer von bis zu 32% zahlt. Bei einem nicht verheirateten Geschäftsführer wären das im Jahr 2021 rund 40.000 Euro pro Jahr.

Soweit die Kapitalgesellschaft Kapital für betriebliche Investitionen wie die Aufstockung des Warenbestandes oder die Tilgung von betrieblichen Darlehen benötigt, ist es vorteilhaft, das Geschäftsführergehalt nicht höher anzusetzen.

Es kann aber auch gute Gründe geben, die für ein deutlich höheres Geschäftsführergehalt sprechen.

  • Bei mehreren Gesellschaftern: Honorierung der Arbeitsleistung des Geschäftsführers, die später nicht in Form einer Gewinnausschüttung erfolgen kann, da an Gewinnausschüttungen auch andere Gesellschafter partizipieren würden.
  • Das Vermögen der Kapitalgesellschaft ist auf Ebene der Kapitalgesellschaft weiterhin den Risiken des operativen Geschäftsbetriebes ausgesetzt. Zur Risikominimierung kann es sinnvoll sein, ein möglichst hohes Kapital auf die private Ebene zu verlagern.
  • Bei späteren Gewinnausschüttungen ergibt sich eine zusätzliche Steuerbelastung durch die Kapitalertragsteuer mit 25%, sodass ein höheres Geschäftsführergehalt regelmäßig steuerlich vorteilhafter als eine spätere Gewinnausschüttung.

Was sind die Rechtsfolgen eines zu hohen Geschäftsführergehaltes?

Wird ein zu hohes Gehalt während einer Betriebsprüfung festgestellt, wird dies als verdeckte Gewinnausschüttung dem Unternehmensgewinn hinzugerechnet. In diesem Fall muss die Kapitalgesellschaft rund 32% Gewerbe- und Körperschaftssteuer auf das zu hohe Geschäftsführergehalt nachzahlen. Gleichzeitig wird die Besteuerung auf der privaten Ebene durch den Geschäftsführer rückabgewickelt. Das Unternehmen erhält somit die bereits gezahlte Lohnsteuer auf das Geschäftsführergehalt zurück.

Allerdings muss im nächsten Schritt wegen der verdeckten Gewinnausschüttung eine Kapitalertragsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag von der Kapitalgesellschaft für den Geschäftsführer abgeführt werden. Die verdeckte Gewinnausschüttung kann vom Unternehmen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Somit ist die Kapitalertragsteuer eine endgültige Belastung und führt zu keinen weiteren Steuerersparnissen. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist deshalb regelmäßig ein steuerlicher Nachteil.

Haben Sie weitere Fragen?

Abschließend lässt sich festhalten, dass keine Faustformel für die Höhe eines Geschäftsführergehalts existiert. Bei der Ermittlung des Geschäftsführergehalts muss der Einzelfall genau betrachtet werden.

Gerne beraten wir zur steueroptimalen Höhe Ihres Geschäftsführergehaltes.

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