GmbH-Jahresabschluss nicht veröffentlichen: Offenlegungspflicht legal vermeiden § 1a KStG
Wer in Deutschland eine GmbH, UG oder AG betreibt, kennt das Unbehagen: Einmal jährlich landen Bilanzzahlen, Umsätze und Ergebnisse im Unternehmensregister, abrufbar für jeden, der die URL kennt. Konkurrenten, Lieferanten, Kunden, Steuerinfluencer auf YouTube. Alle können nachlesen, wie das…