Ja, private Spenden für mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu 1 Mio. EUR, bei zusammenveranlagten ...
Spenden sind steuerlich zu berücksichtigen. Zumindest wenn alles richtig läuft. D.h. die Spende muss zur Förderung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke sein. Um die Spende bei der Einkommen-, Körperschaft- und/oder Gewerbesteuererklärung berücksichtigen lassen zu können ...
Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung definiert: Ein Verein ist gemeinnützig tätig, wenn er selbstlos die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördert. Vereine können auch mildtätig oder kirchlich tätig sein, um neben den gemeinnützigen Vereinen ...
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