Spenden und Unterhalt für Opfer der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien steuerlich absetzen
Ja, private Spenden für mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu 1 Mio. EUR, bei zusammenveranlagten ...