Verbilligte Wohnungsüberlassung an Mitarbeiter ab 2020
Alles, was ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn an Geld, Sachwerten oder sonstigen Vorteilen zuwendet, ist als sog. geldwerter Vorteil grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Viele geldwerte Vorteile werden jedoch mit besonderen Wertansätzen ermäßigt ...