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Stille Gesellschaft - Definition und Steuern

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 09.10.2019 2 Min. Lesezeit
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Die Stille Gesellschaft

Unter einer typisch stillen Gesellschaft, versteht man die Beteiligung an einem Einzelunternehmen oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Der Beteiligte leistet eine Einlage und erhält dafür eine Beteiligung am Gewinn. Nach außen hin ist die stille Gesellschaft nicht sichtbar. Der Beteiligte ist mit einem Kreditgeber vergleichbar.

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Wann ist eine Gesellschaft Still?

Der Name deutet schon darauf hin, dass hier die Beteiligung geheim bleibt bzw. bleiben kann. Es erfolgt auch keine Eintragung ins Handelsregister o.ä. Ein Einzelkaufmann bleibt Einzelkaufmann. Lediglich in der Bilanz ist die stille Beteiligung auf der Passiva auszuweisen, doch der Name des Beteiligten muss dort nicht genannt werden.

Details der stillen Gesellschaft

Der Beteiligungsvertrag für eine stille Gesellschaft ist formlos. So ist auch eine mündliche Absprache oder stillschweigende Übereinkunft denkbar. Der stille Beteiligte haftet nicht im Außenverhältnis. Alle Verbindlichkeiten bleiben also voll bei dem Einzelkaufmann oder der Gesellschaft. Der stille Beteiligte wird nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Er könnte jedoch Mitarbeiter des Einzelkaufmanns oder Gesellschaft sein. Der stille Beteiligte kann jedoch Einsicht in den Jahresabschluss und die entsprechenden Dokumente nehmen.

Der stille Beteiligte

Der stille Beteiligte wird am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Vom Verlust kann er ausgeschlossen werden. Er kann jedoch nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt werden. Wird er am Gesellschaftsvermögen beteiligt, liegt eine atypisch stille Gesellschaft vor. Der stille Beteiligte erzielt aus seiner typisch stillen Beteiligung Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei der atypischen stillen Beteiligung, also der Beteiligung auch am Gesellschaftsvermögen, trägt der Stille Beteiligte ein gewisses Unternehmerrisiko. Steuerlich wird dem Rechnung getragen, indem die Einkünfte des atypisch stillen Beteiligten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehen werden.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 09.10.2019 09:16 Uhr (aktualisiert am 26.07.2022 14:50 Uhr)

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