Das sagen unsere Mandanten aus der Pflege

Pflegekraft mit einer Bewohnerin

„Endlich ein Steuerberater, der die Pflegebuchführungsverordnung wirklich versteht. Unsere Auswertungen nach PBV nutzen wir direkt für die Pflegesatzverhandlungen, die Lohnbuchhaltung mit unseren Zuschlägen läuft zuverlässig, und wir haben trotz Online-Kanzlei einen festen Ansprechpartner. Kann ich als Pflegedienst nur empfehlen.“

Bettina Krone Geschäftsführerin einer gemeinnützigen Pflegeeinrichtung aus München
Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Kostenstellen und Profitcenter

Wir richten Kostenstellen und Profitcenter ein und pflegen sie laufend. So bilden wir die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungsbereiche wie stationäre Pflege, ambulante Pflege, Küche oder Zusatzleistungen präzise ab.

Auswertungen nach PBV-Vorgaben

Wir erstellen aussagekräftige Auswertungen und Reports, die Sie direkt für Pflegesatzverhandlungen mit Kostenträgern und Sozialversicherungsträgern nutzen können.

Digitale Buchhaltungsprozesse

Strukturierte digitale Abläufe ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit und erfüllen höchste Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Dokumentation.

Sicheres digitales Archiv

Alle Belege, Auswertungen und Abschlüsse liegen in unserem webbasierten Dokumentenarchiv. Dort sind sie transparent, revisionssicher und jederzeit für Sie abrufbar.

Persönliche Betreuung

Digital zusammenarbeiten. Persönlich betreut werden.

Bei uns erhalten Sie feste Ansprechpartner mit Branchenexpertise. Sie besprechen Ihre Fragen telefonisch, per Videokonferenz oder über unser Nachrichtenportal. Belege und Auswertungen tauschen wir digital aus.

  • Telefon
  • Videokonferenz
  • Nachrichtenportal
  • Automatisierte Prozesse für Bank, Kassen- und Warenwirtschaftssysteme sowie Ihre Pflegesoftware
  • Kein Papierchaos, denn alle Belege werden digitalisiert und rechtssicher archiviert
  • Verfahrensdokumentationen, die Sie gegenüber dem Finanzamt absichern
Christof Preuss, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Ihr Ansprechpartner

Christof Preuss

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Chancen nutzen, Risiken vermeiden

Steuerliche Besonderheiten der Pflegebranche

Pflegeunternehmen profitieren von branchenspezifischen steuerlichen Regelungen, die jedoch die fachgerechte Beratung eines Steuerberaters für die Pflege erfordern.

§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG

Gewerbesteuerbefreiung

Pflegeunternehmen sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn mindestens 40 % der Pflegekosten durch gesetzliche Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger übernommen werden. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für sämtliche Umsätze eines Pflegeunternehmens. Bestimmte Leistungen und Tätigkeiten können von der Steuerbefreiung ausgenommen sein und unterliegen dann der Gewerbesteuer.

Liegt der Anteil privatversicherter oder selbstzahlender Kunden über 60 %, entfällt die Gewerbesteuerbefreiung vollständig. In diesem Fall fällt Gewerbesteuer ab einem Gewinn von über 24.500 € an. Der Freibetrag von 24.500 € gilt dabei ausschließlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, andere Rechtsformen sind hiervon ausgenommen.

§ 4 Nr. 16 UStG

Umsatzsteuerbefreiung

Viele Pflegeleistungen sind umsatzsteuerfrei, insbesondere Leistungen in der Alten-, Kranken- und Jugendhilfe. Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung ist jedoch regelmäßig kein Vorsteuerabzug möglich.

In bestimmten Fällen kann daher eine Umstrukturierung erforderlich sein, beispielsweise im Zusammenhang mit der Herstellung oder Nutzung von Betriebsimmobilien, um eine Struktur zu schaffen, die den Vorsteuerabzug ermöglicht.

Persönliche Prüfung

Als Steuerberater für die Pflege prüfen wir Ihre Voraussetzungen und unterstützen Sie bei einer rechtssicheren umsatzsteuerlichen Behandlung unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte.

Betriebswirtschaftlich, steuerlich und digital

Umfassende Beratung für Ihr Pflegeunternehmen

Lohnbuchhaltung für Pflegeunternehmen

Die Lohnabrechnung ist ein zentraler Erfolgsfaktor in der Pflege. Fehler oder verspätete Auszahlungen führen schnell zu Unzufriedenheit und Personalfluktuation. Als Steuerberater für die Pflege sorgen wir für:

  • Pünktliche und fehlerfreie Lohnabrechnungen, abgestimmt auf die komplexen Arbeitszeit- und Zuschlagsregelungen der Pflege.
  • Nettolohnoptimierung: Durch steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Gehaltsbestandteile wie Sachbezüge oder Erholungsbeihilfen verdienen Ihre Mitarbeiter netto mehr. Das ist ein echter Wettbewerbsvorteil im Fachkräftemangel.
  • Personalkosten-Analysen: Übersicht zu Krankenstand, Überstunden, Deckungsbeiträgen einzelner Mitarbeiter und Kostenverteilung nach Abteilungen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Pflegeunternehmen stehen vor hohen Investitionen und müssen regelmäßig ihre Liquidität sichern. Neben der steuerlichen Betreuung unterstützen wir Sie deshalb bei zentralen betriebswirtschaftlichen Fragen:

  • Bankgespräche und Finanzierung: Vorbereitung und Begleitung von Kreditgesprächen, damit Ihr Unternehmen jederzeit kreditwürdig bleibt.
  • Cashflow-Planungen: Liquiditätsvorschau für kurzfristige Engpässe, z. B. durch Personalausfälle oder saisonale Schwankungen.
  • Unternehmensplanung: Monatliche Soll-Ist-Vergleiche, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • M&A-Begleitung: Prüfung von Übernahmen oder Zusammenschlüssen und Bewertung der Wirtschaftlichkeit.

Steuererklärungen für Pflegeunternehmen

Wir übernehmen Ihre Steuererklärungen und stellen sicher, dass alle branchenspezifischen Regelungen beachtet werden:

  • Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen inklusive Befreiungstatbeständen
  • Gewerbesteuererklärungen und Anträge auf Steuerbefreiung
  • Beratung und Begleitung bei Vereins-, GmbH- oder Stiftungsstrukturen
FAQ

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Pflegeunternehmen

Welche Besonderheiten gelten bei der Pflegebuchhaltung?

Pflegeunternehmen müssen nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) arbeiten und den Kontenrahmen SKR 45 verwenden. Als Steuerberater für die Pflege sorgen wir dafür, dass alle Vorgaben erfüllt und gleichzeitig aussagekräftige Auswertungen für Pflegesatzverhandlungen erstellt werden.

Sind Pflegeunternehmen von der Gewerbesteuer befreit?

Ja, wenn mindestens 40 % der Pflegekosten durch Sozialversicherungsträger oder Sozialhilfeträger übernommen werden. Liegt der Anteil privatversicherter Kunden über 60 %, entfällt die Befreiung.

Müssen Pflegeleistungen Umsatzsteuer zahlen?

Die meisten Pflegeleistungen sind umsatzsteuerbefreit. Umsatzsteuerpflichtig können jedoch Nebentätigkeiten wie Cafeterien, Beratungen oder Photovoltaikanlagen sein. Als Steuerberater für die Pflege stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen, wo Befreiungen greifen und wo Umsatzsteuer fällig wird.

Wie können Pflegeunternehmen ihre Mitarbeiter im Wettbewerb halten?

Durch Nettolohnoptimierung. Wir sind Ihr Steuerberater für die Pflege und setzen steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile ein, sodass Mitarbeiter netto mehr erhalten, ohne höhere Bruttokosten für das Unternehmen.

Unterstützen Sie auch bei Bankgesprächen?

Ja, wir bereiten Finanzierungsgespräche vor, liefern aussagekräftige Zahlen und begleiten Sie, damit Banken keine Zweifel an der Stabilität Ihres Unternehmens haben.

Ihr nächster Schritt

Ob Pflegeheim, stationäre Einrichtung oder größerer Pflegedienst: Wir sind Ihr spezialisierter Steuerberater für die Pflegebranche. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und sichern Sie die Zukunft Ihres Pflegeunternehmens ab.

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