Das Bundesfinanzministerium hat mit "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025" einen aktuellen Bericht veröffentlicht. Wir nehmen das zum Anlass zu prüfen, ob Unternehmer in Deutschland tatsächlich so hoch belastet werden, wie es dort aussieht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Unternehmensbesteuerung: Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften bei 30,13 Prozent, dritthöchste Belastung nach Malta und Japan, durch Thesaurierung aber vermeidbar
- Vollausschüttung: Maximale Gesamtbelastung auf Unternehmens- und Anteilseignerebene bei 48,56 Prozent, nur bei tatsächlicher Entnahme relevant
- Spitzensteuersatz natürliche Personen: 47,48 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, durch Rechtsformwahl umgehbar
- Abgabenkeil auf Arbeit: 49,3 Prozent, zweithöchste Belastung im Vergleich, über Unterstützungskasse teilweise gestaltbar
- Umsatzsteuer: Mit 19 Prozent einer der niedrigsten Sätze in der EU
- Vermögensteuer: In Deutschland nicht vorhanden
Diese hohe Steuerbelastung müssen Unternehmer nicht hinnehmen: Entscheidend ist nicht der nominale Steuersatz, sondern wie der Gewinn ermittelt wird, was sich davon abziehen lässt und welche Struktur Sie wählen. Welche dieser Sparhebel für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Als Online Steuerberater begleiten wir Sie dabei und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung für Ihre Situation die passende ist.

Ist Deutschland ein Steuerparadies?
Nein, aber auch kein reines Hochsteuerland. Bei der reinen Steuerquote (Steueraufkommen in Relation zum BIP) lag Deutschland 2024 bei 23,2 Prozent und damit im unteren Mittelfeld, knapp über Irland und Tschechien (jeweils 18,3 Prozent). Erst mit den Sozialabgaben ergibt sich die Abgabenquote von 38,0 Prozent, Mittelfeld, deutlich hinter Dänemark (45,2 Prozent) und Frankreich (43,5 Prozent).
Für Unternehmer ist diese gesamtwirtschaftliche Kennzahl wenig aussagekräftig. Entscheidend sind die konkreten Belastungen bei Unternehmensgewinnen, beim persönlichen Einkommen und bei den Lohnnebenkosten, und vor allem: wie stark sich diese durch Gestaltung senken lassen.
Haben Sie ein dringendes, steuerliches Problem?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Schildern Sie uns Ihr ProblemUnternehmensteuer: Hoch im Vergleich, aber vermeidbar
Der nominale Körperschaftsteuersatz liegt in Deutschland bei nur 15 Prozent. Erst durch die Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag ergibt sich die tatsächliche Belastung, mit der Deutschland hinter Malta und Japan auf Platz drei der höchsten Unternehmensbelastungen landet:

Bezieht man zusätzlich die Besteuerung beim Anteilseigner bei Vollausschüttung ein, also wenn die GmbH ihren gesamten Gewinn an die Gesellschafter auszahlt statt ihn im Unternehmen zu belassen, steigt die Belastung weiter:

So sparen Sie: Die Anteilseignerebene fällt nur bei tatsächlicher Ausschüttung an. Wer Gewinne im Unternehmen belässt (Thesaurierung), zahlt dauerhaft nur rund 30 Prozent statt bis zu 48,56 Prozent. Diese thesaurierten Mittel lassen sich vielfältig weiter einsetzen:
- Reinvestition ins operative Geschäft
- Aktien oder Aktien-ETFs am Kapitalmarkt: Dank § 8b KStG sind Gewinne aus Aktienbeteiligungen innerhalb einer Kapitalgesellschaft zu 95 Prozent steuerfrei, effektiv rund 1,5 Prozent statt der privaten Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent
- Immobilien über eine separate Immobilien-GmbH: Dank erweiterter Gewerbesteuerkürzung liegt die effektive Belastung dort bei nur rund 15 Prozent
Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz zudem schrittweise auf 10 Prozent im Jahr 2032, die Gesamtbelastung thesaurierter Gewinne fällt damit im Durchschnitt auf rund 25 Prozent. Als Steuerberater für Ihre GmbH beantworten wir Ihre Fragen und stehen Ihnen zur Seite.
Geschäftsführergehalt: Die Ergänzung zur Thesaurierung
Auch wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen, muss nicht der komplette Betrag als Unternehmensgewinn versteuert werden. Über die Gestaltung des Geschäftsführergehalts lässt sich zusätzlich Steuer sparen, und zwar auf beiden Ebenen gleichzeitig.
Festgehalt optimieren: Die GmbH zahlt rund 30 Prozent Steuern auf ihren Gewinn, der Geschäftsführer einen progressiven Satz zwischen 0 und 47 Prozent auf sein Gehalt. Liegt beides bei rund 30 Prozent, sparen beide Seiten gleich viel: Bei einem GmbH-Gewinn von 100.000 Euro und einem Geschäftsführergehalt von 70.000 Euro sinkt die GmbH-Steuer von 30.000 auf 9.000 Euro, ein Vorteil von 21.000 Euro. Sogar ein höheres Gehalt kann sich lohnen, wenn private Verluste es verrechnen, etwa über einen Investitionsabzugsbetrag oder eine vermietete Immobilie (dazu mehr weiter unten).
Steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile nutzen: Zusätzlich zum Festgehalt lassen sich weitere Bausteine steuerbegünstigt oder komplett steuerfrei vereinbaren:
- Monatlicher Sachbezug bis 50 Euro, steuer- und sozialversicherungsfrei
- Jährlicher Sachbezug bis 10.000 Euro, pauschal versteuert
- Unterstützungskasse für die Altersvorsorge
In Summe lässt sich dadurch ein spürbarer Teil der Vergütung steuerlich günstiger gestalten als über das reine Festgehalt.
Investitionsabzugsbetrag nutzen: Über einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG lassen sich bis zu 50 Prozent der Kosten für begünstigte Investitionen, etwa eine Photovoltaikanlage, bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend machen. Das senkt die persönliche Steuerlast unmittelbar, da Gehalt und Investitionsabzugsbetrag gemeinsam in der privaten Einkommensteuererklärung veranlagt werden.
Immobilien zur Vermietung nutzen: Der private Kauf einer Immobilie zur Vermietung wirkt in zwei Phasen:
- Während der Vermietungszeit: Sanierungsmaßnahmen oder ein Gutachten zur Restnutzungsdauer verkürzen die Abschreibung, dadurch entstehen steuerliche Verluste, die sich mit dem Geschäftsführergehalt verrechnen lassen
- Nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist: steuerfreier Verkauf, unter Umständen auch an die eigene GmbH, sofern zu marktüblichen Konditionen (sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung)
Familienstiftung als zusätzlicher Baustein: Wer langfristig Vermögen aufbauen will, kann zusätzlich eine Familienstiftung einbauen, die nur rund 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlt:
- Die Familienstiftung hält Immobilien oder Firmenfahrzeuge
- Sie vermietet diese an die eigene GmbH
- Die Miete mindert als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH, während sie bei der Familienstiftung nur mit rund 15 Prozent besteuert wird, deutlich günstiger als 30,13 Prozent bei Thesaurierung oder 48,56 Prozent bei Vollausschüttung
Welche Kombination aus Festgehalt, Sachbezügen, Investitionsabzugsbetrag, Immobilien und gegebenenfalls einer Familienstiftung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.Wir sind Steuerberater für Geschäftsführergehalt, gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten.

Einzelunternehmer: Der Spitzensteuersatz als Sparhebel für den Rechtsformwechsel
Wer als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig ist, zahlt den persönlichen Einkommensteuersatz. Der deutsche Spitzensteuersatz liegt bei 45 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag ergeben sich 47,48 Prozent, damit liegt Deutschland im Mittelfeld:

Für Einzelunternehmer verschärft sich die Lage durch die Gewerbesteuer: Sie wird nur bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 8 GewStG). In Gemeinden mit höherem Hebesatz, etwa Frankfurt am Main mit 460 Prozent, bleibt eine Differenz von 60 Hebesatzpunkten als nicht anrechenbare Belastung, wodurch die Gesamtsteuerbelastung auf über 50 Prozent steigen kann.
So sparen Sie: Der Unterschied zwischen 47,48 Prozent persönlichem Spitzensteuersatz und rund 30 Prozent Unternehmensbelastung ist der Haupttreiber für den Wechsel von der Einzelunternehmung in eine GmbH. Prüfen Sie mit steuerberaten.de, ob dieser Schritt für Sie sinnvoll ist.
Sozialabgaben: Der eigentliche Kostentreiber für Arbeitgeber
Der Steuer- und Abgabenkeil misst, welcher Anteil der gesamten Arbeitskosten durch Steuern und Sozialabgaben abgeschöpft wird. Hier liegt Deutschland mit 49,3 Prozent für Alleinstehende ohne Kinder nur hinter Belgien (52,5 Prozent). Zum Vergleich liegen Schweiz, Irland, Japan, Kanada, die USA und das Vereinigte Königreich bei rund 30 Prozent.
- Arbeitgeberseitige Belastung in Deutschland: 17,26 Prozentpunkte
- Arbeitnehmerseitige Belastung: 17,76 Prozentpunkte
- Weniger als ein Drittel des Abgabenkeils sind reine Steuern, der Rest Sozialabgaben
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Ein erheblicher Teil Ihrer Personalkosten fließt allein in die Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter, ohne dass davon netto beim Mitarbeiter etwas ankommt. Das verschärft sich ab 2027 weiter, wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich zur regulären Dynamisierung um 300 Euro monatlich steigt.
So sparen Sie:
- Nettolohnoptimierung gilt nicht nur für den Geschäftsführer, sondern genauso für Ihre Mitarbeiter
- Je mehr Vergütung sozialversicherungsfrei gestaltet wird, desto mehr Netto bleibt beim Mitarbeiter und desto weniger Personalkosten fließen ungenutzt in die Sozialversicherung
- Weniger eingezahlte Rentenpunkte lassen sich über eine betriebliche Altersvorsorge mit der Unterstützungskasse ausgleichen, ohnehin ist aus unserer Sicht offen, in welcher Höhe die gesetzliche Rentenversicherung diese Punkte in einigen Jahrzehnten noch auszahlt
Umsatzsteuer und Vermögensteuer: Zwei stille Standortvorteile
Beim Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent liegt Deutschland im EU-Vergleich im unteren Bereich, nur Malta (18 Prozent) und Luxemburg (17 Prozent) liegen niedriger.
Eine allgemeine Vermögensteuer erhebt Deutschland gar nicht mehr. Nur noch fünf Vergleichsstaaten tun das: Frankreich, Spanien, Norwegen, die Schweiz und Luxemburg. Für Mandanten mit Auslandsbezug, etwa bei einer Familienstiftung oder Immobilieninvestitionen im Ausland, bleibt die dortige Vermögensteuer dennoch relevant und sollte in die Gesamtplanung einbezogen werden.
Fazit: Nicht der Steuersatz zählt, sondern die Gestaltung
Deutschland liegt bei der Unternehmensteuer und den Sozialabgaben tatsächlich im internationalen Spitzenfeld. Genau dort setzt aber auch das größte Sparpotenzial an: Thesaurierung statt Ausschüttung, die richtige Rechtsform und eine durchdachte Vergütungsstruktur senken die tatsächliche Belastung oft deutlich unter das nominale Spitzenniveau.
Warum lohnt sich das ausgerechnet bei steuerberaten.de?
- Deutschlandweit tätige Online-Steuerkanzlei mit über 160 Kollegen
- Vollständig digital
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt, auch bei Betriebsprüfungen
Im Rahmen unserer Steueroptimierung und Exit-Planung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche dieser Gestaltungen in Ihrem Fall greifen. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Steueroptimierung an.
Häufige Fragen zum internationalen Steuervergleich
Ist Deutschland ein Steuerparadies? Nein. Bei der Unternehmensbesteuerung und beim Abgabenkeil auf Arbeit gehört Deutschland zur Spitzengruppe. Bei der reinen Steuerquote und der Umsatzsteuer liegt Deutschland dagegen im unteren Mittelfeld.
Wie kann ich als Unternehmer trotz hoher deutscher Steuersätze sparen? Vor allem durch die Rechtsformwahl und die Thesaurierung von Gewinnen statt Ausschüttung. Zusätzliches Sparpotenzial liegt in der Gestaltung des Geschäftsführergehalts, etwa über Sachbezüge, Investitionsabzugsbeträge, vermietete Immobilien oder eine Familienstiftung.
Wie hoch sollte das Geschäftsführergehalt sein? Als Orientierung gilt: Liegt der persönliche Steuersatz des Geschäftsführers auf sein Gehalt bei rund 30 Prozent, entspricht das der Steuerbelastung, die die GmbH sonst auf den Gewinn zahlen würde. Die tatsächlich passende Höhe hängt von Familiensituation, geplanten Privatentnahmen und weiteren Einkünften ab und sollte individuell berechnet werden.
Kann ich Verluste aus einer vermieteten Immobilie mit meinem Geschäftsführergehalt verrechnen? Ja. Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden mit anderen Einkünften wie dem Geschäftsführergehalt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung verrechnet und senken so die Gesamtsteuerlast.
Lohnt sich der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH? Häufig ja, insbesondere wenn Gewinne im Unternehmen investiert statt privat entnommen werden sollen. Der Spitzensteuersatz von 47,48 Prozent steht dann rund 30 Prozent Unternehmensbelastung gegenüber. Eine pauschale Empfehlung ist ohne Prüfung Ihrer konkreten Zahlen nicht seriös möglich.
Sinkt die Unternehmensbesteuerung in Deutschland künftig? Ja. Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise auf 10 Prozent im Jahr 2032, wodurch die Gesamtbelastung im Durchschnitt auf rund 25 Prozent fällt.
Podcast-Folge:
Hören Sie sich auch die Folge aus dem Podcast "Sei doch nicht besteuert" mit Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und mir an.
Erstellt am 06.08.2026 12:30 Uhr (aktualisiert am 06.08.2026 13:51 Uhr) Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de
Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.