Steuerberatung für UG

Was ein Steuerberater für Ihre UG konkret übernimmt

Wir erstellen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen Ihrer UG zuverlässig und beraten Sie bei den Fragen, die für eine Unternehmergesellschaft wirklich zählen. Durch unsere digitale Arbeitsweise bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihr Geschäft.

Rücklagenpflicht von 25 % bei der UG richtig behandeln

Ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, muss die UG in die gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nur für eine Kapitalerhöhung oder zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden. Wir berechnen die Rücklage in jedem Jahresabschluss korrekt und achten darauf, dass Gewinnausschüttungen sie nicht schmälern.

Geschäftsführergehalt in der UG steuerlich sauber gestalten

Ist das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers zu hoch oder fehlt eine klare vertragliche Grundlage, wertet das Finanzamt Teile davon als verdeckte Gewinnausschüttung. Wir prüfen die Angemessenheit, klären die Sozialversicherungspflicht und übernehmen die laufende Lohnabrechnung.

Jahresabschluss und Offenlegung der UG

Wir erstellen den Jahresabschluss Ihrer UG nach HGB, übermitteln die E-Bilanz an das Finanzamt und reichen die Unterlagen fristgerecht beim Unternehmensregister ein. So vermeiden Sie Ordnungsgelder und nutzen die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften.

Umwandlung der UG zur GmbH umsetzen

Sobald das Stammkapital auf mindestens 25.000 € steigt, wird aus Ihrer UG eine GmbH. Wir zeigen Ihnen, ob sich die Kapitalerhöhung aus der Rücklage oder über neue Einlagen günstiger umsetzen lässt, und begleiten Sie bis zum Notartermin. Danach betreuen wir Sie als Steuerberater für GmbH nahtlos weiter.

Features unserer Online-Steuerberatung

So wenig Aufwand haben Sie mit uns

Die steuerberaten.de Plattform: Dashboard, Checklisten und digitale Zusammenarbeit

Videokonferenzen

Dokumentarchiv

Persönliches Dashboard

Controlling-Report

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Wechsel

Steuerberater wechseln in 4 Schritten

Der Wechsel zu steuerberaten.de ist einfacher, als viele denken. Wir sorgen in wenigen Schritten für einen reibungslosen Übergang zu Ihrem neuen Online-Steuerberater.

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    Persönliches Erstgespräch

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    Erteilung einer Vollmacht

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    Datenübernahme & Tool-Einrichtung

Geschafft! Willkommen bei steuerberaten.de

Alles ist eingerichtet. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen und Ihre Branche kennt. Bei Fragen zu Tools, Abläufen oder Ihren Unterlagen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir sind für Sie da.

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Erfahrungen mit steuerberaten.de

Das sagen unsere Mandanten

  • Prof. Christian Solmecke

    „Wir sind sehr zufrieden mit der professionellen Steuerberatung und der reibungslosen digitalen Zusammenarbeit mit steuerberaten.de. Wir fühlen uns hinsichtlich unserer steuerlichen Belange gut und proaktiv beraten. Die steuerberaten.de Plattform macht die Zusammenarbeit effizient und einfach.“

    Prof. Christian Solmecke WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Johannes Kliesch

    „Obwohl ich mich bereits intensiv mit Steuern beschäftige, konnte ich durch den engen Austausch mit Christian und dem Team von steuerberaten.de noch einiges dazulernen und meine Steuern optimieren. Ich habe euch viel zu verdanken!“

    Johannes Kliesch Snocks GmbH
  • Michéle de Roos

    „Als Unternehmerin und Influencerin sind meine steuerlichen Anforderungen komplex und ständig im Wandel. Die steuerberaten.de Steuerberater kennen sich in meiner Branche bestens aus und beraten mich proaktiv bzgl. meiner steuerlichen Belange. Für alle Influencer und Unternehmer, die eine verlässliche und kompetente steuerliche Unterstützung suchen, ist steuerberaten.de aus meiner Sicht die ideale Wahl.“

    Michéle de Roos Influencerin & Unternehmerin
  • Temba Schuh

    „Immer da als Lösungsanbieter für unsere Unternehmensgruppe, wenn die äußeren politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen es erfordern, oder wenn der Wind mal wieder uns als Unternehmen stärker oder unerwartet ins Gesicht bläst, ist Herr Gebert als Partner u. Berater da.“

    Temba Schuh Prof. Schuh Securities GmbH
  • Franz Wegner

    „Dank steuerberaten.de kann ich mich ohne schlechtes Gewissen aufs Wachstum der Content Minds GmbH konzentrieren. Bei meiner Ex-Steuerberatung musste ich mich für meinen Wunsch auf digitales Arbeiten und meine modernen Business-Methoden rechtfertigen. Das ist hier anders. Bei steuerberaten.de weiß ich, dass meine steuerlichen Angelegenheiten professionell und effizient geregelt werden. Danke für die Zusammenarbeit auf Augenhöhe!“

    Franz Wegner Content Minds GmbH
  • Martin Jäger

    „Bei meiner Umfirmierung vom Einzelunternehmen zur GmbH hat Christian mir Schritt für Schritt gezeigt, worauf es ankommt, und mich auf Details hingewiesen, an die ich selbst nie gedacht hätte und die richtig teuer geworden wären. Seitdem empfehle ich Christian jedem Unternehmer, der vor der gleichen Entscheidung steht.“

    Martin Jäger Huntercoach.de
FAQ

Häufige Fragen zur Steuerberatung für die UG

Braucht eine UG einen Steuerberater?

Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Da die UG bilanzierungspflichtig ist und einen Jahresabschluss nach HGB, eine E-Bilanz sowie Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abgeben muss, arbeiten die meisten Unternehmergesellschaften mit einem Steuerberater. Fehler bei der Rücklage oder beim Geschäftsführergehalt führen schnell zu Nachzahlungen. Bei Betriebsprüfungen kann das Finanzamt für UGs empfindliche Steuernachzahlungen festsetzen.

Was kostet der Jahresabschluss einer UG?

Wir arbeiten mit jährlichen Festpreisen, die sich nach Umsatz und Gewinn Ihrer UG richten. Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen gibt es ab 3.000 € jährlich, inklusive steuerlicher Beratung.

Muss die UG eine Bilanz erstellen?

Ja. Als Kapitalgesellschaft ist die UG unabhängig vom Umsatz zur Bilanzierung nach HGB verpflichtet. Eine Einnahmenüberschussrechnung ist nicht zulässig.

Wie funktioniert die gesetzliche Rücklage der UG?

Ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, muss in die Rücklage eingestellt werden. Die Pflicht gilt, bis das Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht wird. Es genügt nicht, Gewinne von über 25.000 € erwirtschaftet zu haben. Die Rücklage muss bis zur Kapitalerhöhung weiter gebildet werden.

Kann ich meine UG später in eine GmbH umwandeln?

Ja. Dafür wird das Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht, auch aus der angesammelten Rücklage. Dafür wird aber ein teures Gutachten benötigt. Ein einfacherer Weg ist es, das Kapital über eine Kapitalrücklage zu erhöhen. Wir beraten unsere UG-Mandanten bei der Umwandlung zur GmbH bis zum Notartermin und achten auf die Kosten.

Eignet sich eine UG als Holding?

Ja. Die UG kann Beteiligungen halten und von der weitgehenden Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen profitieren. Die Rücklagenpflicht gilt auch für die Holding-UG.

Bekomme ich bei Ihnen auch einen Rechtsanwalt für meine UG?

Ja. Steuern und Recht für Ihre UG erhalten Sie bei uns aus einer Hand. Die rechtliche Beratung übernehmen die Rechtsanwälte unserer Partnerkanzlei rechtberaten.de: Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag, Umwandlung in die GmbH bis zum Notartermin, Gesellschafterwechsel und Haftungsfragen. Steuerberater und Rechtsanwalt stimmen sich direkt ab, Sie müssen nichts doppelt erklären.

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