Der Besitz von Immobilien eröffnet viele Chancen, bringt jedoch auch komplexe steuerliche Fragestellungen mit sich. Ob es um die Anschaffung eines Objekts, die laufende Vermietung, umfangreiche Sanierungen oder den späteren Verkauf geht – in jeder Phase entstehen steuerliche Besonderheiten, die gut durchdacht sein wollen. Genau hier setzen wir an: Als spezialisierte Steuerberater für Immobilien unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.
Als Steuerberater für Immobilien übernehmen wir für Sie die komplette steuerliche Deklaration rund um Ihre Immobilien – von der Einkommensteuer über die Gewerbesteuer bis hin zur Umsatzsteuer. Damit stellen wir als Steuerberater für Immobilien sicher, dass alle steuerlichen Pflichten fristgerecht und korrekt erfüllt werden. Besonders für Eigentümer, die ihre Immobilien umsatzsteuerpflichtig vermieten, übernehmen wir die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen und sorgen dafür, dass keine formalen Fehler entstehen. Als Steuerberater für Immobilien prüfen wir darüber hinaus Ihre individuelle Situation sorgfältig und entwickeln Strategien, wie sich Ihre Steuerlast nachhaltig optimieren lässt.
Als Steuerberater für Immobilien sorgen wir dafür, dass Sie jederzeit den Überblick behalten und Ihre Immobilieninvestitionen steuerlich bestmöglich aufgestellt sind.
Immobilieneigentümer, die ihre Objekte umsatzsteuerpflichtig vermieten, stehen regelmäßig vor der Herausforderung, fristgerecht und korrekt Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Als Steuerberater für Immobilien maximieren wir den Vorsteuerabzug und sorgen dafür, dass Ihre Steuerlast optimiert wird. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihre Steuerlast nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft gestaltet ist.
Wir sind Steuerberater für Immobilien und stehen Ihnen im Rahmen steuerlicher Angelegenheiten und darüber hinaus zur Seite, fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.
Die Vermietung von Immobilien über eine GmbH bringt erhebliche Steuervorteile. Dank eines Körperschaftsteuersatzes von nur 15 % können Sie mehr von Ihren Mieteinnahmen behalten und so schneller Kredite tilgen. Als Steuerberater für Immobilien zur Vermietung helfen wir Ihnen, diese Strategie optimal zu nutzen und kümmern uns um die gesamte steuerliche Deklaration. Beim Verkauf einer Immobilie über eine GmbH sorgen wir dafür, dass die Besteuerung des Gewinns optimal gestaltet wird, zum Beispiel durch die Bildung einer 6b-Rücklage, die es ermöglicht, den Gewinn steuerfrei in eine neue Immobilie zu reinvestieren.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Beratungsgespräch mit uns als Steuerberater für Immobilien und erfahren Sie, wie Sie langfristig Steuern sparen und Ihr Immobilienvermögen gezielt ausbauen können.
Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kaufen und verkaufen, kann Ihre Tätigkeit als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft werden. Dies unterliegt dann der Gewerbesteuerpflicht. Als Steuerberater für Immobilien beraten wir Sie dabei, den gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden oder, falls dieser eintritt, die bestmögliche steuerliche Optimierung vorzunehmen.
Die richtige Aufteilung des Kaufpreises ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Optimierung beim Immobilienerwerb. Als erfahrener Steuerberater für Immobilien unterstützen wir Sie dabei, den Kaufpreis so zu strukturieren, dass ein möglichst hoher Anteil auf das Gebäude entfällt. Dadurch sichern Sie sich langfristig die maximale Abschreibung und profitieren von einer deutlich geringeren Steuerbelastung.
Modernisierungen, Renovierungen oder größere Instandhaltungsmaßnahmen sind für Immobilienbesitzer nicht nur eine Investition in den Werterhalt, sondern auch ein wichtiges Instrument zur steuerlichen Gestaltung. Als Steuerberater für Immobilien unterstützen wir Sie dabei, den Unterschied zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und über viele Jahre hinweg abzuschreibenden Herstellungskosten genau zu erkennen und gezielt zu nutzen.
Mit uns als Steuerberater mit einem Schwerpunkt auf Immobilien, erfahren Sie, wie durch die richtige zeitliche Planung und Aufteilung Ihrer Sanierungskosten möglichst schnelle Steuervorteile realisieren können. Auf diese Weise stellen wir, als Steuerberater für Immobilien, sicher, dass Ihre Investitionen nicht nur den Wert Ihrer Immobilie steigern, sondern auch Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren.
Wer Immobilien besitzt, sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Ein entscheidender Hebel dafür ist die konsequente Geltendmachung von Werbungskosten und Betriebsausgaben. Als Steuerberater für Immobilien prüfen wir für Sie genau, welche Ausgaben steuerlich anerkannt werden und wie Sie diese optimal ansetzen können.
Darüber hinaus beraten wir Sie als Steuerberater für Immobilien bei diesem komplexen Thema, den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, etwa durch die Anstellung von Familienmitgliedern als Minijobber. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur kurzfristig Steuern sparen, sondern auch langfristig von einer effizienten steuerlichen Struktur profitieren.
Abschreibungen sind eines der wirkungsvollsten Instrumente, um die Steuerlast von Immobilienbesitzern zu senken. Verluste, die auf diese Weise entstehen, können gezielt als steuerliche Entlastung genutzt werden. Als Steuerberater für Immobilien beraten wir Sie umfassend, wie sich verschiedene Abschreibungsarten optimal einsetzen lassen – sei es durch Sonderabschreibungen, degressive Abschreibungen oder spezielle Vorteile bei denkmalgeschützten Immobilien.
Als Steuerberater für Immobilien zeigen wir Ihnen persönlich und praxisnah, welche Abschreibungsmöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation infrage kommen und wie Sie diese gezielt nutzen können.
Immobilien sind nicht nur ein wertbeständiges Investment, sondern können auch gezielt als wirkungsvolles Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden. Besonders im Zusammenhang mit Schenkungen oder Erbschaften eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen und Vermögen vorausschauend zu übertragen. Als Steuerberater für Immobilien zeigen wir Ihnen, wie Sie durch intelligente Gestaltungen wie die sogenannte Familienheimschaukel oder die Ehegattenschaukel erhebliche Steuerentlastungen erzielen.
Ein typisches Beispiel ist der Verkauf von Immobilien zwischen Ehepartnern: Auf diese Weise entsteht ein neues, höheres Abschreibungspotenzial, das in den Folgejahren zu einer spürbaren Reduzierung der Steuerbelastung führt. Als Steuerberater für Immobilien achten wir dabei darauf, dass die gewählten Strategien nicht nur steuerlich vorteilhaft sind, sondern auch rechtssicher umgesetzt werden.
Die Optimierung der Grunderwerbsteuer ist ein zentraler Aspekt unserer Beratung als Steuerberater für Immobilien. Eine vorausschauende steuerliche Planung eröffnet hier zahlreiche Möglichkeiten, die Belastung deutlich zu senken oder sogar ganz zu vermeiden. Bewährte Instrumente sind sogenannte Share Deals (Verkauf von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft) oder auch die gezielte Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie oder von Konzernunternehmen kann hier angewendet werden.
Als Steuerberater für Immobilien analysieren wir Ihre individuelle Situation genau und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, mit denen Sie beim Immobilienkauf von einer optimalen steuerlichen Gestaltung profitieren.
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Als spezialisierter Steuerberater für Immobilien begleiten wir Mandanten bei der Planung von Erbschaften, Schenkungen und Nachfolgekonzepten. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen jeder Gestaltung, berechnen die Belastungen und zeigen legale Wege auf, wie Sie Freibeträge optimal ausschöpfen, Gestaltungen kombinieren und steuerliche Risiken vermeiden.
Während viele Steuerberater rein verwaltend arbeiten, denken wir als Online Steuerberater strategisch: Wir analysieren jede Immobilie im Gesamtzusammenhang Ihrer Vermögensund Steuerstruktur und zeigen Ihnen aktiv neue Gestaltungsmöglichkeiten auf. Als Steuerberater für Immobilien ist es unser Ziel, dass Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern langfristig finanziell profitieren. Damit sind wir als Steuerberater für Immobilien Ihr Partner, der Expertise, Innovation und Weitblick vereint – und Sie steuerlich an die Spitze bringt.
Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich ein Beratungsgespräch und profitieren Sie von der Beratung und Betreuung durch einen Steuerberater für Immobilien.
Die Vermietung über eine GmbH ermöglicht Ihnen, Ihre Mieteinnahmen nur mit 15 % Körperschaftsteuer zu versteuern, anstatt mit bis zu 42 % Einkommenssteuer bei privater Vermietung. Diese steuerliche Auswirkung impliziert die Erhöhung des Cashflows und kann somit schneller zur Kredittilgung genutzt werden. Als Steuerberater für Immobilien beraten wir Sie bei der Gründung und Verwaltung der GmbH und kümmern uns um die gesamte steuerliche Deklaration.
Der gewerbliche Grundstückshandel tritt ein, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kaufen und wieder verkaufen. Dies führt zur Gewerbesteuerpflicht. Als Steuerberater für Immobilien helfen wir Ihnen, diesen Fall zu vermeiden oder, falls der gewerbliche Grundstückshandel unumgänglich ist, ihn steuerlich und finanziell optimal zu gestalten.
Hohe Werbungskosten, wie Fahrtkosten, Instandhaltung und Reparaturen, können Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Auch die Anstellung von Minijobbern, z. B. Familienmitgliedern, kann steuerlich vorteilhaft sein. Als Steuerberater für Immobilien zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Ausgaben richtig geltend machen.
Machen Sie den nächsten Schritt und profitieren Sie von unserer spezialisierten Steuerberatung für Immobilien. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie ihr unverbindliches Beratungsgespräch.
Als Steuerberater für Immobilien müssen wir hier unterscheiden, in welcher Rechtsform die Immobilie gehalten wird.
Im Privatvermögen werden Mieteinnahmen mit der Einkommensteuer versteuert – abhängig vom persönlichen Steuersatz. Wer hohe Einkünfte erzielt, erreicht schnell den Spitzensteuersatz von 42 % oder sogar die Reichensteuer von 45 %. Ab rund 70.000 € Einkommen fällt zusätzlich der Solidaritätszuschlag an. Der große Vorteil: Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen steuerfrei (§ 23 EStG). Wird jedoch eine Vielzahl von Immobilien – typischerweise mehr als drei – innerhalb von fünf Jahren verkauft, kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden.
Bei Immobilien in einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gelten im Wesentlichen dieselben steuerlichen Regeln wie im Privatvermögen.
Wer Immobilien in einer GmbH hält, zahlt 15 % Körperschaftsteuer. Bleibt die GmbH ausschließlich vermögensverwaltend tätig, fällt keine Gewerbesteuer an – ein großer Vorteil bei hohen Mieteinnahmen. Werden jedoch zusätzlich gewerbliche Tätigkeiten entfaltet (z. B. Beratungsleistungen oder zusätzliche Serviceangebote), entsteht Gewerbesteuer, sodass die Gesamtsteuerlast etwa 30 % beträgt. Als Steuerberater für Immobilien beraten wir Sie zu Ihren Fragen rund um die vermögenswaltende GmbH.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zählen zu den sogenannten Einkünften aus Vermögensverwaltung (§ 21 Einkommensteuergesetz). Das bedeutet, dass sie nicht als gewerbliche Tätigkeit gelten und daher keine Gewerbesteuer auslösen. Entscheidend ist, dass der Eigentümer lediglich Räume, Gebäude oder Grundstücke überlässt, ohne zusätzliche, gewerbliche Leistungen anzubieten.
Die erzielten Einnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung erklärt. Von diesen Einnahmen dürfen sämtliche Werbungskosten abgezogen werden – beispielsweise:
So wird nur der verbleibende Überschuss besteuert. Der persönliche Steuersatz des Eigentümers ist dabei maßgeblich. Als Steuerberater mit Spezialisierung auf Immobilien beraten wir Sie, ob Ihre Tätigkeit noch als Vermögensverwaltung oder bereits als gewerblich einzustufen ist – und wie Sie steuerlich den günstigsten Weg wählen.
Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei – sowohl bei Wohnraum als auch bei gewerblichen Objekten. Dadurch darf der Vermieter keine Umsatzsteuer berechnen, hat aber auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug (z. B. aus Sanierungskosten oder Verwaltungskosten).
Bei der Vermietung an Unternehmer kann der Vermieter jedoch freiwillig auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG). Das lohnt sich, wenn der Mieter selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist – etwa bei Büros, Werkstätten oder Lagerhallen. Der Vermieter kann dann die Umsatzsteuer auf seine Ausgaben vom Finanzamt zurückholen, etwa für Bau- oder Renovierungskosten. Diese Option sollte aber gut geplant werden, da sie langfristig bindend ist und Änderungen bei der Nutzung steuerliche Folgen haben können. Als Steuerberater für Immobilien stehen wir Ihnen mit unserer Expertise stets zur Seite.
Die Verschenkung oder Vererbung von Immobilien ist ein besonders sensibles Thema im Steuerrecht – und hier lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater für Immobilien. Denn im Gegensatz zu Unternehmensvermögen werden Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hoch besteuert. Als Steuerberater für Immobilien wissen wir, es gibt kaum Begünstigungen, lediglich eine 10-prozentige Steuerbefreiung für vermietete Immobilien (§ 13d ErbStG). Das bedeutet: Vermietete Immobilien werden nur zu 90 % des Verkehrswerts angesetzt. Gleichzeitig dürfen bestehende Darlehen ebenfalls nur zu 90 % gegengerechnet werden.
Die Grunderwerbsteuer ist für viele Immobilienkäufer und Investoren eine erhebliche Belastung – doch als Steuerberater für Immobilien wissen wir, mit der richtigen steuerlichen Planung lässt sich diese oftmals ganz oder teilweise vermeiden. Immobilienübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie bleiben grunderwerbsteuerfrei, und auch durch Gestaltungen über Familiengesellschaften oder Share Deals können legale Steuerersparnisse erzielt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Als Steuerberater für Immobilien beraten wir Sie individuell zu den besten Möglichkeiten, Grunderwerbsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren – rechtssicher, vorausschauend und immer auf Ihre familiären oder unternehmerischen Strukturen abgestimmt.
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