Unsere Leistungen als Steuerberater für Immobilien
Der Besitz von Immobilien eröffnet viele Chancen, bringt jedoch auch komplexe steuerliche Fragestellungen mit sich. Ob es um die Anschaffung eines Objekts, die laufende Vermietung, umfangreiche Sanierungen oder den späteren Verkauf geht: In jeder Phase entstehen steuerliche Besonderheiten, die gut durchdacht sein wollen.
Als spezialisierte Steuerberater für Immobilien unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.
Deklaration, Vermietung und Erwerb
Laufende Steuererklärungen und Steuerdeklarationen
Wir übernehmen für Sie die komplette steuerliche Deklaration rund um Ihre Immobilien, von der Einkommensteuer über die Gewerbesteuer bis hin zur Umsatzsteuer. Damit stellen wir sicher, dass alle steuerlichen Pflichten fristgerecht und korrekt erfüllt werden. Darüber hinaus prüfen wir Ihre individuelle Situation sorgfältig und entwickeln Strategien, wie sich Ihre Steuerlast nachhaltig optimieren lässt.
So behalten Sie jederzeit den Überblick, und Ihre Immobilieninvestitionen sind steuerlich bestmöglich aufgestellt.
Umsatzsteuervoranmeldung bei Umsatzsteuerpflicht
Immobilieneigentümer, die ihre Objekte umsatzsteuerpflichtig vermieten, stehen regelmäßig vor der Herausforderung, fristgerecht und korrekt Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Wir übernehmen die regelmäßigen Voranmeldungen, sorgen dafür, dass keine formalen Fehler entstehen, und maximieren den Vorsteuerabzug.
So ist Ihre Steuerlast nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft gestaltet.
Vermietung über eine GmbH
Die Vermietung von Immobilien über eine GmbH bringt erhebliche Steuervorteile. Dank eines Körperschaftsteuersatzes von nur 15 % können Sie mehr von Ihren Mieteinnahmen behalten und so schneller Kredite tilgen. Wir helfen Ihnen, diese Strategie optimal zu nutzen, und kümmern uns um die gesamte steuerliche Deklaration.
Beim Verkauf einer Immobilie über eine GmbH sorgen wir dafür, dass die Besteuerung des Gewinns optimal gestaltet wird, zum Beispiel durch die Bildung einer 6b-Rücklage, die es ermöglicht, den Gewinn steuerfrei in eine neue Immobilie zu reinvestieren.
Gewerblichen Grundstückshandel vermeiden und optimieren
Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kaufen und verkaufen, kann Ihre Tätigkeit als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft werden. Dies unterliegt dann der Gewerbesteuerpflicht. Wir beraten Sie dabei, den gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden oder, falls dieser eintritt, die bestmögliche steuerliche Optimierung vorzunehmen.
Kaufpreisaufteilung
Die richtige Aufteilung des Kaufpreises ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Optimierung beim Immobilienerwerb. Wir unterstützen Sie dabei, den Kaufpreis so zu strukturieren, dass ein möglichst hoher Anteil auf das Gebäude entfällt. Dadurch sichern Sie sich langfristig die maximale Abschreibung und profitieren von einer deutlich geringeren Steuerbelastung.
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie ein unverbindliches und kostenloses Angebot.
Erfahren Sie im Beratungsgespräch, wie Sie Ihre Immobilien steuerlich optimal aufstellen können.
Gestaltung und Steueroptimierung
Steuerliche Planung bei Modernisierungen
Modernisierungen, Renovierungen oder größere Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht nur eine Investition in den Werterhalt, sondern auch ein wichtiges Instrument zur steuerlichen Gestaltung. Wir unterstützen Sie dabei, den Unterschied zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und über viele Jahre abzuschreibenden Herstellungskosten genau zu erkennen und gezielt zu nutzen.
Durch die richtige zeitliche Planung und Aufteilung Ihrer Sanierungskosten realisieren Sie möglichst schnell Steuervorteile. So steigern Ihre Investitionen nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern reduzieren auch Ihre Steuerlast nachhaltig.
Möglichst hohe Werbungskosten und Betriebsausgaben
Wer Immobilien besitzt, sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Ein entscheidender Hebel dafür ist die konsequente Geltendmachung von Werbungskosten und Betriebsausgaben. Wir prüfen für Sie genau, welche Ausgaben steuerlich anerkannt werden und wie Sie diese optimal ansetzen können.
Darüber hinaus beraten wir Sie zu individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, etwa zur Anstellung von Familienmitgliedern als Minijobber. So sparen Sie nicht nur kurzfristig Steuern, sondern profitieren langfristig von einer effizienten steuerlichen Struktur.
Verluste durch Abschreibungen strategisch nutzen
Abschreibungen sind eines der wirkungsvollsten Instrumente, um die Steuerlast von Immobilienbesitzern zu senken. Verluste, die auf diese Weise entstehen, können gezielt als steuerliche Entlastung genutzt werden. Wir beraten Sie umfassend, wie sich verschiedene Abschreibungsarten optimal einsetzen lassen, sei es durch Sonderabschreibungen, degressive Abschreibungen oder spezielle Vorteile bei denkmalgeschützten Immobilien.
Wir zeigen Ihnen persönlich und praxisnah, welche Abschreibungsmöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation infrage kommen.
Immobilien als Instrument der Steueroptimierung
Immobilien sind nicht nur ein wertbeständiges Investment, sondern können auch gezielt zur Steueroptimierung eingesetzt werden. Besonders im Zusammenhang mit Schenkungen oder Erbschaften eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, Vermögen vorausschauend zu übertragen, etwa durch die sogenannte Familienheimschaukel oder die Ehegattenschaukel.
Ein typisches Beispiel ist der Verkauf von Immobilien zwischen Ehepartnern: Auf diese Weise entsteht ein neues, höheres Abschreibungspotenzial, das in den Folgejahren zu einer spürbaren Reduzierung der Steuerbelastung führt. Wir achten darauf, dass die gewählten Strategien nicht nur steuerlich vorteilhaft sind, sondern auch rechtssicher umgesetzt werden.
Grunderwerbsteuer reduzieren
Eine vorausschauende steuerliche Planung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer deutlich zu senken oder sogar ganz zu vermeiden. Bewährte Instrumente sind sogenannte Share Deals (Verkauf von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft) oder die gezielte Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie oder zwischen Konzernunternehmen.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation genau und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, mit denen Sie beim Immobilienkauf von einer optimalen steuerlichen Gestaltung profitieren.
Das sagen unsere Mandanten
Ihr Steuerberater für Immobilien
Als spezialisierter Steuerberater für Immobilien begleiten wir Mandanten bei der Planung von Erbschaften, Schenkungen und Nachfolgekonzepten. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen jeder Gestaltung, berechnen die Belastungen und zeigen legale Wege auf, wie Sie Freibeträge optimal ausschöpfen, Gestaltungen kombinieren und steuerliche Risiken vermeiden.
Während viele Steuerberater rein verwaltend arbeiten, denken wir als Online-Steuerberater strategisch: Wir analysieren jede Immobilie im Gesamtzusammenhang Ihrer Vermögens- und Steuerstruktur und zeigen Ihnen aktiv neue Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Unser Ziel ist, dass Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern langfristig finanziell profitieren.
Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatung für Immobilien
- Wie funktioniert die steuerliche Optimierung bei der Vermietung über eine GmbH?
-
Die Vermietung über eine GmbH ermöglicht Ihnen, Ihre Mieteinnahmen nur mit 15 % Körperschaftsteuer zu versteuern, anstatt mit bis zu 42 % Einkommensteuer bei privater Vermietung. Das erhöht Ihren Cashflow, der so schneller zur Kredittilgung genutzt werden kann. Als Steuerberater für Immobilien beraten wir Sie bei der Gründung und Verwaltung der GmbH und kümmern uns um die gesamte steuerliche Deklaration.
- Was ist die 6b-Rücklage und wie kann sie mir helfen, Steuern zu sparen?
-
Die 6b-Rücklage erlaubt es, Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie unversteuert zu lassen, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist in eine neue Immobilie reinvestiert werden. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Gewinne zu verschieben und langfristig zu optimieren. Wir helfen Ihnen dabei, diese Rücklage korrekt zu nutzen.
- Was bedeutet gewerblicher Grundstückshandel und wie kann ich ihn vermeiden?
-
Der gewerbliche Grundstückshandel tritt ein, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kaufen und wieder verkaufen. Dies führt zur Gewerbesteuerpflicht. Wir helfen Ihnen, diesen Fall zu vermeiden oder, falls der gewerbliche Grundstückshandel unumgänglich ist, ihn steuerlich und finanziell optimal zu gestalten.
- Wie kann ich Werbungskosten optimal nutzen, um meine Steuerlast zu senken?
-
Hohe Werbungskosten, wie Fahrtkosten, Instandhaltung und Reparaturen, können Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Auch die Anstellung von Minijobbern, z. B. Familienmitgliedern, kann steuerlich vorteilhaft sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Ausgaben richtig geltend machen.
- Wie viel Steuern zahlt man auf Immobilien?
-
Hier ist zu unterscheiden, in welcher Rechtsform die Immobilie gehalten wird.
Im Privatvermögen werden Mieteinnahmen mit der Einkommensteuer versteuert, abhängig vom persönlichen Steuersatz. Wer hohe Einkünfte erzielt, erreicht schnell den Spitzensteuersatz von 42 % oder sogar die Reichensteuer von 45 %. Ab rund 70.000 € Einkommen fällt zusätzlich der Solidaritätszuschlag an. Der große Vorteil: Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen steuerfrei (§ 23 EStG). Wird jedoch eine Vielzahl von Immobilien (typischerweise mehr als drei) innerhalb von fünf Jahren verkauft, kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden.
Bei Immobilien in einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gelten im Wesentlichen dieselben steuerlichen Regeln wie im Privatvermögen.
Wer Immobilien in einer GmbH hält, zahlt 15 % Körperschaftsteuer. Bleibt die GmbH ausschließlich vermögensverwaltend tätig, fällt keine Gewerbesteuer an, ein großer Vorteil bei hohen Mieteinnahmen. Werden jedoch zusätzlich gewerbliche Tätigkeiten entfaltet (z. B. Beratungsleistungen oder zusätzliche Serviceangebote), entsteht Gewerbesteuer, sodass die Gesamtsteuerlast etwa 30 % beträgt. Wir beraten Sie zu Ihren Fragen rund um die vermögensverwaltende GmbH.
- Was bedeutet Vermietung und Verpachtung für das Steuerrecht?
-
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zählen zu den sogenannten Einkünften aus Vermögensverwaltung (§ 21 Einkommensteuergesetz). Das bedeutet, dass sie nicht als gewerbliche Tätigkeit gelten und daher keine Gewerbesteuer auslösen. Entscheidend ist, dass der Eigentümer lediglich Räume, Gebäude oder Grundstücke überlässt, ohne zusätzliche gewerbliche Leistungen anzubieten.
Die erzielten Einnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung erklärt. Von diesen Einnahmen dürfen sämtliche Werbungskosten abgezogen werden, beispielsweise:
- Abschreibungen auf das Gebäude (AfA)
- Schuldzinsen für Immobilienkredite
- Reparaturen, Instandhaltung und Renovierung
- Hausverwaltungskosten
- Versicherungen oder Grundsteuer
So wird nur der verbleibende Überschuss besteuert. Der persönliche Steuersatz des Eigentümers ist dabei maßgeblich. Wir beraten Sie, ob Ihre Tätigkeit noch als Vermögensverwaltung oder bereits als gewerblich einzustufen ist und wie Sie steuerlich den günstigsten Weg wählen.
- Wie müssen Immobilienvermieter mit der Umsatzsteuer umgehen?
-
Die Vermietung von Immobilien ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, sowohl bei Wohnraum als auch bei gewerblichen Objekten. Dadurch darf der Vermieter keine Umsatzsteuer berechnen, hat aber auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug (z. B. aus Sanierungskosten oder Verwaltungskosten).
Bei der Vermietung an Unternehmer kann der Vermieter jedoch freiwillig auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG). Das lohnt sich, wenn der Mieter selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwa bei Büros, Werkstätten oder Lagerhallen. Der Vermieter kann dann die Umsatzsteuer auf seine Ausgaben vom Finanzamt zurückholen, etwa für Bau- oder Renovierungskosten. Diese Option sollte aber gut geplant werden, da sie langfristig bindend ist und Änderungen bei der Nutzung steuerliche Folgen haben können.
- Was muss man bei Erbschaft und Schenkung steuerlich beachten?
-
Die Verschenkung oder Vererbung von Immobilien ist ein besonders sensibles Thema im Steuerrecht, und hier lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater für Immobilien. Denn im Gegensatz zu Unternehmensvermögen werden Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hoch besteuert. Es gibt kaum Begünstigungen, lediglich eine 10-prozentige Steuerbefreiung für vermietete Immobilien (§ 13d ErbStG). Das bedeutet: Vermietete Immobilien werden nur zu 90 % des Verkehrswerts angesetzt. Gleichzeitig dürfen bestehende Darlehen ebenfalls nur zu 90 % gegengerechnet werden.
- Was müssen Immobilienbesitzer über die Grunderwerbsteuer wissen?
-
Die Grunderwerbsteuer ist für viele Immobilienkäufer und Investoren eine erhebliche Belastung. Mit der richtigen steuerlichen Planung lässt sie sich jedoch oftmals ganz oder teilweise vermeiden. Immobilienübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie bleiben grunderwerbsteuerfrei, und auch durch Gestaltungen über Familiengesellschaften oder Share Deals können legale Steuerersparnisse erzielt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Wir beraten Sie individuell zu den besten Möglichkeiten, Grunderwerbsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren: rechtssicher, vorausschauend und immer auf Ihre familiären oder unternehmerischen Strukturen abgestimmt.
Kontakt
Zum Newsletter anmelden
Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.