Dipl.-Kfm. Christian Gebert,
erstellt am 21.05.2018
Geschätzte Lesezeit: 2 Min.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, kommt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daher wird so oft auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Für die Gründung einer GbR sind mindestens zwei Personen notwendig. Eine GbR ist nicht nur im wirtschaftlichen Bereich denkbar, sondern auch in ...
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