Unverbindlich anfragen Kostenlose Hotline 0800 8158158

Doppelte Haushaltsführung: So maximieren Sie Ihre Steuerersparnisse

Geschätzte Lesezeit: 9 Min.

Eine doppelte Haushaltsführung bietet erhebliche steuerliche Vorteile, wenn Sie die richtigen Schritte einleiten und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wie hoch kann der Steuervorteil bei der Doppelten Haushaltsführung sein?

Die steuerlichen Vorteile der doppelten Haushaltsführung können erheblich sein, insbesondere für Personen, die mit ihrem hohen Einkommen dem Spitzensteuersatz von 42% unterliegen. Dies liegt daran, dass die durch eine doppelte Haushaltsführung entstehenden Kosten, wie etwa für Unterkunft und Fahrtkosten, steuerlich absetzbar sind und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren können.

Doppelte Haushaltsfuehrung

Beispiel:

Wenn Sie monatliche Kosten von 1.000 Euro für Ihre Zweitwohnung haben, die steuerlich absetzbar sind, könnten Sie im Jahr bis zu 5.040 Euro (1.000 Euro x 12 Monate x 42% Spitzensteuersatz) an Steuern sparen. Darüber hinaus sind auch die Fahrtkosten absetzbar. Doch auch die Kosten für die “Einrichtung der Zweitwohnung ”sowie Umzugskosten können Sie steuerlich geltend machen. Gerade durch die Wohnungseinrichtung können erhebliche Steuererstattungen erzielt werden.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen unterhalten: einen Hauptwohnsitz, der Ihrem Lebensmittelpunkt entspricht und von dem aus Sie Ihre privaten Interessen verfolgen, und einen Zweitwohnsitz, der sich in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes befindet.

Das Hauptmerkmal der doppelten Haushaltsführung ist, dass sie aus beruflichen Gründen begründet ist, d.h., Sie würden keinen Zweitwohnsitz haben, wenn Sie nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden. Außerdem muss man an dem Hauptwohnsitz auch noch einen eigenen Hausstand haben. Es genügt nicht, wenn man in seinem alten Heimatort gelegentlich bei Freunden oder der Familie übernachtet.

Wann hat man noch einen eigenen Hausstand?

Ein eigener Hausstand bedeutet, dass Sie in der Wohnung oder im Haus wirtschaftlich und organisatorisch die Haushaltsführung übernehmen.

Das kann bedeuten, dass Sie für die Kosten aufkommen, das Eigentum oder die Mietvertragsverpflichtungen auf Ihren Namen laufen und Sie eine gewisse Kontrolle über die Wohnung oder das Haus ausüben. Es geht hierbei nicht nur um die physische Präsenz, sondern auch um das finanzielle und organisatorische Engagement.

Welche Rolle spielt der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse bei der doppelten Haushaltsführung?

Der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der doppelten Haushaltsführung. Es ist der Ort, an dem Sie Ihre privaten Interessen verfolgen und die meiste Zeit verbringen. Damit eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, darf an dem Ort ihrer beruflichen Tätigkeit nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen sein. Dieser muss am Hauptwohnsitz bleiben.

Die Bestimmung des Lebensmittelpunkts kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre familiären und sozialen Verbindungen (z. B. wo leben Kinder und Familie, wo ist der Sportverein, wo ist der Allgemeinarzt, wo erfolgt ein soziales Engagement).

Mindestanforderungen für die finanzielle Beteiligung in der Hauptwohnung für die Doppelte Haushaltsführung

Bei der doppelten Haushaltsführung ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie nachweisen können, dass Sie sowohl persönlich als auch finanziell an Ihrem Hauptwohnsitz beteiligt sind. Nur wenn Sie diese Beteiligung nachweisen können, wird das Finanzamt Ihre zusätzlichen Kosten für den Zweitwohnsitz als Werbungskosten anerkennen.

Insbesondere die finanzielle Beteiligung spielt hier eine entscheidende Rolle. Es reicht jedoch nicht aus, nur geringfügige Beiträge zu den Kosten Ihres Hauptwohnsitzes zu leisten. Vielmehr muss Ihre Beteiligung ein bestimmtes Maß erreichen.

Die gute Nachricht ist, dass die Finanzverwaltung hier relativ großzügig ist. Sie schreibt vor, dass es ausreichend ist, wenn Sie mindestens 10% der Kosten für den Unterhalt Ihres Hauptwohnsitzes tragen. Das beinhaltet zum Beispiel Miete oder Darlehenszinsen, Nebenkosten, Instandhaltungs- und Renovierungskosten und Ähnliches.

Beispiel:

Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise 500 Euro pro Monat für Ihren Hauptwohnsitz ausgeben, müssen Sie mindestens 50 Euro davon selbst tragen, um die Anforderungen für die doppelte Haushaltsführung zu erfüllen.

Entfernung und Fahrtweg: Die Bedeutung der Distanz für die doppelte Haushaltsführung

Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der doppelten Haushaltsführung ist die Entfernung zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung. Obwohl es keine festgelegte Kilometergrenze gibt, ab der eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, ist es dennoch von Bedeutung, ob die beiden Wohnorte weit voneinander entfernt sind oder nicht.

Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass eine Fahrzeit von mehr als einer Stunde zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung ausreichend für eine doppelte Haushaltsführung sein kann.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung intensiver geprüft werden wird, wenn Wohnung und Beschäftigungsort in derselben (großräumigen) Gemeinde (z. B. Berlin) liegen.

Beispiele für Doppelte Haushaltsführung:

Beispiel 1:

Ein Angestellter wohnt in München, hat aber seinen Arbeitsplatz in Berlin. Anstatt täglich hin und her zu pendeln oder umzuziehen, mietet er eine Wohnung in Berlin. Da seine Familie in München wohnt und er das Wochenende meist dort verbringt, liegt sein Lebensmittelpunkt in München, sodass er eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann.

Beispiel 2:

Ein weiteres Beispiel könnte eine Angestellte sein, die in Hamburg wohnt, aber aufgrund einer Beförderung in Frankfurt arbeiten muss. Sie entscheidet sich dafür, eine Wohnung in Frankfurt zu mieten und behält ihre Wohnung in Hamburg, da sie dort ihre sozialen und familiären Bindungen hat. Auch sie kann die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen.

Doppelte Haushaltsfuehrung

Welche Kosten können bei der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden?

Die Kosten, die durch eine doppelte Haushaltsführung entstehen, können Sie grundsätzlich in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

Zu diesen Kosten zählen Miete und Nebenkosten für die Zweitwohnung, Fahrtkosten zwischen Haupt- und Zweitwohnung, Verpflegungsmehraufwand und gegebenenfalls Umzugskosten.

Verpflegungsmehraufwand

Beginnen wir mit den Verpflegungskosten. Es ist wichtig zu wissen, dass tatsächlich entstandene Kosten für Verpflegung nicht geltend gemacht werden können; stattdessen sind Sie auf die Geltendmachung der Pauschbeträge beschränkt.

Das bedeutet konkret:

  • 28 EUR je Kalendertag,
  • 14 EUR bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit oder
  • 14 EUR für die Tage der An- und Abreise bei Übernachtungen

Allerdings sind die Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung begrenzt. Der Grund dafür ist, dass man davon ausgeht, dass Sie nach drei Monaten eine günstige Möglichkeit für die Verpflegung am Beschäftigungsort gefunden haben sollten.

Unterkunftskosten

Der zweite wesentliche Kostenpunkt sind die Unterkunftskosten. Hierzu zählen die Miete inklusive Betriebskosten, Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze. Bei Eigentumswohnungen die Abschreibungen, Schuldzinsen und Reparaturkosten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

Doch auch hier gibt es eine Grenze: Die Kosten dürfen 1.000 EUR pro Monat nicht überschreiten.

Dieser Betrag orientiert sich an einer durchschnittlichen Wohnung von ca. 60 Quadratmetern.

Sonstige Kosten bei der doppelten Haushaltsführung

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Kosten können auch sonstige notwendige Mehraufwendungen geltend gemacht werden. Diese können sogar über die 1.000 Euro hinaus angesetzt werden - ohne Begrenzung.

Beispiele hierfür sind:

  • Maklerkosten
  • Die Kosten des Umzugs
  • Angemessene Möblierung und Ausstattung der Wohnung
  • Kosten notwendiger Gardinen und Vorhänge

Eine wichtige Information:

Aus Vereinfachungsgründen geht die Finanzverwaltung davon aus, dass Kosten für die Ausstattung und Möblierung der Wohnung angemessen sind, wenn die Anschaffungskosten für Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung insgesamt 5.000 EUR brutto nicht überschreiten.

Fahrtkosten

Eine weitere relevante Kostenkategorie sind die Fahrtkosten. Sie können die Kosten für eine Familienheimfahrt pro Woche geltend machen. Hierfür ist die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer und ab dem 21 Kilometer 38 Cent je Kilometer anzusetzen. Diese Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel - allerdings nicht für Flugstrecken; hier sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen.

Beachten Sie allerdings, dass diese Regelung auf eine Fahrt pro Kalenderwoche beschränkt ist.

Eine wichtige Anmerkung für diejenigen, die einen Firmenwagen nutzen: Wenn Sie für Ihre Familienheimfahrt ein Fahrzeug verwenden, das Ihnen von Ihrem Unternehmen überlassen wurde, können die Aufwendungen für diese Fahrt gemäß nicht als Werbungskosten bei der doppelten Haushaltsführung angesetzt werden.

Telefonkosten

Sie können die Kosten für ein Telefongespräch pro Woche von maximal 15 Minuten Dauer als Werbungskosten absetzen, wenn in dieser Woche die Familienheimfahrt unterbleibt. Hierzu zählt auch die anteilige Grundgebühr.

Beachten Sie jedoch, dass neben einer wöchentlichen Familienheimfahrt Telefonkosten nicht abzugsfähig sind. Bei dem von der Rechtsprechung anerkannten wöchentlichen Telefongespräch handelt es sich nicht um eine Pauschal-, sondern um eine Höchstbetragsregelung. Die Kosten sind also einzeln nachzuweisen.

Nachweis der Kosten für die doppelte Haushaltsführung

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt bestimmte Anforderungen stellt, um diese Kosten absetzen zu können. Sie müssen beispielsweise nachweisen können, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist und dass Sie in der Hauptwohnung "mitwirken", also einen eigenen Hausstand unterhalten.

Ebenso müssen Sie die einzelnen Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden, nachgewiesen werden. Das geht natürlich am besten durch die Vorlage von Rechnungen, Überweisungen usw.

Fazit

Die doppelte Haushaltsführung bietet Arbeitnehmern und Unternehmern, die aus beruflichen Gründen an zwei Wohnorten leben müssen, erhebliche steuerliche Vorteile. Durch den Abzug der entstehenden Kosten können Sie Ihre Steuerlast signifikant reduzieren, was angesichts des Spitzensteuersatzes von 42% zu erheblichen Ersparnissen führen kann. Die Möglichkeit, Kosten für Unterkunft, Wohnungseinrichtung, Fahrten zwischen beiden Wohnorten und Verpflegungsmehraufwand abzusetzen, macht die doppelte Haushaltsführung zu einem lohnenswerten Modell.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anforderungen und Kriterien für die doppelte Haushaltsführung komplex und vielfältig sind.

Von der Frage, ob Sie einen eigenen Hausstand haben, bis hin zu den Voraussetzungen für die finanzielle Beteiligung an Ihrem Hauptwohnsitz – es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen. Und obwohl die Finanzverwaltung in einigen Punkten großzügig ist, ist der Nachweis der doppelten Haushaltsführung oft nicht einfach und erfordert umfangreiche Belege.

Wenn Sie sich also für die doppelte Haushaltsführung entscheiden, sollten Sie sich auf die Einhaltung aller Anforderungen und die genaue Dokumentation Ihrer Ausgaben vorbereiten. Es ist immer eine gute Idee, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, der Sie durch den Prozess führen und Ihnen dabei helfen kann, das volle Potenzial Ihrer steuerlichen Vorteile auszuschöpfen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Unternehmensart

Mandant werden

Wir bieten Ihnen eine fortlaufende steuerliche Beratung, erstellen Ihre Buchhaltung und Abschlüsse zu 100% digital und ortsungebunden.

Unternehmensart

Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten einmalige Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle.

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück