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BAFA bezuschusst Beratungsleistungen bis zu 4.000 Euro

Geschätzte Lesezeit: 4 Min.

Welche Beratungsleistungen werden von der BAFA gefördert?

Die neue Regelung sieht vor, dass folgende Beratungsleistungen mit bis zu 4.000 Euro gefördert werden können:

  • Wirtschaftliche Beratung,
  • finanzielle Beratung,
  • personelle Beratung und
  • organisatorische Beratung.

Sämtliche diese Beratungsleistungen sollen dazu dienen, das unternehmerische Know-How des jeweiligen Unternehmens zu stärken. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Erstellung von Businessplänen, um auch in der Krise fundierte unternehmerische Entscheidungen etwa über Investitionen treffen zu können,
  • Vorbereitung von Finanzierungsgespräche mit Banken,
  • Einrichtung eines Controllingsystems für Ihr Unternehmen (beispielsweise eine Kostenstellenauswertung),
  • Betriebswirtschaftliche Beratungen zur Erschließung neuer Geschäftsfelder (etwa zum Eintritt in den Online-Handel) und
  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen (wie etwa die Einführung von Warenwirtschaftssystemen oder die Erstellung von Verfahrensdokumentationen).

Für derartige Leistungen übernimmt der Bund auf unbürokratische Weise die Kosten für unsere Beratung. Es ist zwar eine Antragstellung erforderlich, hierbei können wir Sie aber gerne unterstützen. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt von der der Corona-Krise betroffen ist, können Sie von Zuschüssen für unsere Beratungsleistungen zwischen 50 bis 80 % profitieren.

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Sind Sie antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder Freiberufler antragsberechtigt. Ein Unternehmen zählt zu den KMU, wenn es höchstens 249 Angestellte beschäftigt, einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro verzeichnet. Außerdem muss das Unternehmen seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Darüber hinaus sind folgende Unternehmen antragsberechtigt:

  • Jungunternehmen (Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre existieren),
  • Bestandsunternehmen (Unternehmen, die bereits mehr als 3 Jahre existieren) und
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (unabhängig von der Existenzdauer).

Achtung: Als Gründungsdatum beziehungsweise Existenzdatum gilt der Tag der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszuges oder im Falle von freiberuflich Tätigen die Anmeldung beim Finanzamt.

Nicht antragsberechtigt sind dagegen folgende Unternehmen:

  • Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Buchführungsunternehmen, Steuerberater, Rechtanwälte, Notare oder Insolvenzberater,
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden (oder die Voraussetzungen eines solchen erfüllen),
  • Unternehmen, die sich in Beteiligungsverhältnissen zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben befinden,
  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie
  • landwirtschaftliche Unternehmen (gemäß Art. 1 Ab. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ).

Welche Beratungsleistungen können wir für Sie übernehmen?

Als Online-Steuerberater können wir eine Vielzahl an Beratungsleistungen übernehmen und unterstützt Sie beispielsweise

  • bei der Erstellung eines Business-Plans,
  • bei der Beantragung von Kreditmitteln,
  • bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder
  • beim Aufbau eines Controlling-Systems,
  • bei allen Fragestellung hinsichtlich der Digitalisierung Ihres Unternehmens und
  • der Einrichtung von Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssystemen.

Unsere 100 % digitale Arbeitsweise ermöglicht es uns, Sie und Ihr Unternehmen auch in Zeiten der Corona-Krise effizient und vor allem ortsunabhängig zu beraten. Ein persönlicher Kontakt bleibt dank der Möglichkeit von Videokonferenzen als Kommunikationskanal dennoch erhalten.

Wie hoch fallen die Fördermittel in Ihrem Fall aus?

Im Rahmen der Corona-Krise werden unsere Rechnungen für die Beratungsleistungen bis zur Höhe von 4.000 Euro vollständig übernommen. Sie müssen hier auch keine Vorfinanzierung leisten. Die Antragstellung ist in diesen Fällen stark vereinfacht, natürlich können wir Sie auch hierbei gerne unterstützen. Für Unternehmen, die nicht von der Corona-Krise betroffen sind, ergibt sich die Höhe der Förderung aus der jeweiligen Unternehmensart (Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten) und dem Standort (Bundesland) des Unternehmens. Wie hoch der maximale Förderungsbetrag in Ihrem Falle ausfällt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Achtung: Jungunternehmen müssen vor der Antragsstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die entsprechenden Zuwendungsvoraussetzungen führen. Dies gilt jedoch nicht für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Bestandsunternehmen können dies auch tun, sind jedoch hierzu nicht verpflichtet. Ihren jeweiligen regionalen Ansprechpartner finden Sie auf der Website des BAFA.

Update vom 27.05.2020

Mit der nachfolgende Pressemitteilung hat die BAFA das sehr großzügige Förderprogramm einschränkt. Es erfolgt nun keine 100 %-ige Bezuschussung der Beraterkosten mehr, sondern nur noch eine Bezuschussung von 50 bis 80 % – wie bisher üblich. Da wir bei der BAFA als Berater gelistet sind, können Sie hiervon natürlich weiterhin profitieren. Allerdings muss in diesen Fällen ggf. ein Gespräch mit einem Regionalberater der BAFA geführt werden.

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