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7% Umsatzsteuer in der Gastronomie: Zeitweise Reduzierung und Ausblick auf 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Min.

Die Umsatzsteuersätze in der Gastronomiebranche sind von großer Bedeutung und können erhebliche Auswirkungen auf die Preise von Speisen und Getränken sowie auf die wirtschaftliche Lage der Gastronomen haben. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden temporäre steuerliche Maßnahmen ergriffen, um die Gastronomiebranche zu unterstützen. Eine bedeutende Änderung war die zeitweise Reduzierung der Umsatzsteuer, die in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG geregelt ist und im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 Anwendung fand.

Zeitweise Reduzierung der Umsatzsteuer

Noch bis zum 31.12.2023 gilt für Speisen in Restaurants der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Die Umsatzsteuer betrug nicht wie üblich 19 %, sondern nur 7 %.

Die Ermäßigung erfolgte aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Betriebsschließungen, um die Gastronomen zu entlasten und die Nachfrage zu fördern.

Allerdings gilt der reduzierte Steuersatz von 7 % ausschließlich für Speisen. Getränke unterlagen weiterhin der Besteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz von 19 %.

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Podcast-Folge zum Thema 7% Umsatzsteuer in der Gastronomie

In Ihrer aktuellen Podcast-Folge, diskutieren steuerberaten.de Geschäftsführer Christian Gebert, Gastro-Flüsterer Kemal Üres und Fabian "Steuerfabi" Walter die Auswirkungen einer Möglichen Erhöhung des Umsatzsteuersatzes in Restaurants. Die Podcast-Folge können Sie hier hören:

#49: Zukunftsangst in der Gastronomie: Das Ende der Umsatzsteuererleichterungen mit Gastro-Flüsterer Kemal Üres

Ausblick auf 2024: Neuregelung der Umsatzsteuersätze

Mit dem Auslaufen der temporären Maßnahme zum 31. Dezember 2023 wird es ab dem 1. Januar 2024 eine neue Regelung der Umsatzsteuersätze in der Gastronomie geben. Für den Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort im Restaurant wird der allgemeine Steuersatz von 19 % wieder Anwendung finden. Das bedeutet, dass Gastronomen für die Abgabe von Speisen wieder den vollen Umsatzsteuersatz von 19 % erheben müssen.

Für die Lieferung von Speisen oder den Verzehr außerhalb des Restaurants hingegen bleibt der ermäßigte Steuersatz von 7 % bestehen. Diese Regelung betrifft beispielsweise Lieferdienste oder Speisen zum Mitnehmen. Hier bleibt der reduzierte Steuersatz bestehen, was für die Gastronomen eine Entlastung darstellen kann und möglicherweise attraktivere Preise für die Kunden ermöglicht.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass für die Abgabe von Getränken "zum Mitnehmen" weiterhin der allgemeine Steuersatz von 19 % gelten wird. Dies betrifft den Verkauf von Flaschengetränken oder Fässern zum Mitnehmen, für die weiterhin der volle Umsatzsteuersatz anfällt.

"7% Umsatzsteuer in der Gastronomie"

Herausforderungen für die Gastronomen

Die Umsatzsteuersätze sind ein wesentlicher Faktor für die Kalkulation und Wirtschaftlichkeit der Gastronomiebetriebe. Die temporäre Reduzierung der Umsatzsteuer auf 7 % für Speisen hatte zwar positive Auswirkungen auf die Preise, führte aber auch zu finanziellen Einbußen für den Staatshaushalt. Für das Jahr 2022 wurde der Ausfall an Umsatzsteuerzahlungen für Bund, Länder und Gemeinden aufgrund der Maßnahme auf 3,4 Mrd. Euro geschätzt. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich Betriebsschließungen und Umsatzeinbußen auch auf die zukünftigen Einkommensteuereinnahmen auswirken können, was in der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.

Die Gastronomen stehen nicht nur vor steuerlichen Herausforderungen, sondern auch vor anderen wirtschaftlichen Hürden. Der durchschnittliche Wareneinsatz liegt bei rund 28 %, was bedeutet, dass die Einkaufskosten für Lebensmittel und Zutaten einen erheblichen Anteil des Umsatzes ausmachen. Die steigenden Personalkosten, die derzeit durch den erhöhten Mindestlohn unter Druck stehen, reduzieren den finanziellen Spielraum zusätzlich. Vom Umsatz bleiben den Gastronomen durchschnittlich nur rund 15 % als Gewinn übrig, so dass sich der Betrieb von kleinen Restaurants kaum lohnt.

Fazit

Die Umsatzsteuersätze in der Gastronomie haben einen erheblichen Einfluss auf die Preisgestaltung und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Die zeitweise Reduzierung auf 7 % für Speisen war eine Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomiebranche während der Corona-Pandemie, deren Ende jedoch absehbar ist. Die zukünftige Neuregelung der Umsatzsteuersätze stellt Gastronomen vor neue Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung auf die Preise, die Nachfrage und die Wirtschaftlichkeit der Branche auswirken wird. Die Gastronomen müssen sorgfältig mit den Steuersätzen und den verschiedenen Kostenfaktoren umgehen, um erfolgreich zu bleiben und die Attraktivität der Branche für Kunden und Mitarbeiter aufrechtzuerhalten.

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